Stadtrecht zu Reichelsheim

Aus Historisches Reichelsheim

Den Begriff Stadtrecht kann man nicht eindeutig erklären. Stadtrecht heute und Stadtrecht in früheren Zeitepochen - wie zum Beispiel im Mittelalter - haben völlig unterschiedliche Bedeutung und Auswirkung.

Im Lexikon ist nachzulesen:
Stadtrecht war im Mittelalter das in den einzelnen Städten geltende Recht, das von dem Landrecht - welches außerhalb der Stadtmauern galt - verschieden war. Stadtrecht konnte vom Kaiser oder Landesherrn als Privileg, Freiheitsbrief oder Handfeste verliehen werden und wurde dann von den Städten selbst erlassen und weiterentwickelt.

Der Begriff Mittelalter wiederum bezeichnet in der europäischen Geschichte die Epoche zwischen dem 6. und 15. Jahrhundert. Eine sehr lange Zeit also, in welcher der Status Stadtrecht mehrfach neu definiert wurde.

Reichelsheim soll durch seinen Landesherrn im Jahre 1665 erneut die Stadtrechte erhalten haben. In der Urkunde heißt es, daß es sich dabei um Rechte handele, welche die Bewohner nach ihrer persönlichen und ihrer Väter Erinnerung von altersher immer besessen hätten. Diese Urkunde ist demnach "nur" eine Bestätigung alter Rechte, die die Reichelsheimer wohl schon lange vor dem 30 jährigen Krieg hatten. Seine Einwohner wurden zu freien Bürgern erklärt, es erhielt ein Stadtwappen in den nassauischen Farben blau/orange und es ward genehmigt jährlich 3 Jahrmärkte abzuhalten.
Reichelsheim gehörte zu dieser Zeit in nassauisches Besitztum. Landesherr war Graf Friedrich von Nassau-Weilburg - welcher von 1663 bis 1675 das Land regierte.

In dem handschriftlich gefertigten „Heimatbuch der Stadt Reichelsheim“, das der frühere Lehrer Heinrich Keller 1935 abschloß und dem damaligen Bürgermeister unserer Stadt widmete, findet sich auf Seite 44 eine Kopie eines von ihm gefertigten Zeitungsartikels unter dem Titel: „Interessantes aus dem Freiheitsbrief vom Jahre 1665.“ Dieser Zeitungsartikel, dessen Erscheinungsdatum und -ort nicht angegeben wurde, ist in dem 1992 erschienenen Buch von Hagen Behrens "Reichelsheim in der goldenen Wetterau" (leicht gekürzt) wiedergegeben und hier nachzulesen:

siehe dazu auch den Artikel der Rubrik "Damals" / 350 Jahre Stadtrechte 350 Jahre Neugasse

1937 wird Reichelsheim nach einem Erlaß des Reichsstadthalters nicht mehr unter den Gemeinden aufgeführt die berechtigt sind die Benennung Stadt nach §9 der DGO (Deutsche Gemeindeordnung) von 1935 zu führen. Lediglich die unveränderten gusseisernen Ortstafeln aus der Zeit der Jahrhundertwende bezeichnen Reichelsheim als Stadt. Das bleibt so, bis sich 1959 Bürgermeister Nohl bei der Landesregierung auf die historisch begründeten Stadtrechte beruft. Im Juli 1960 erhält Reichelsheim wieder das Recht auf die Bezeichnung Stadt und ein neues Stadtwappen.

Kurzbeschreibung zum Thema Stadtrecht siehe --> http://u01151612502.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Stadtrecht (Seite öffnet seit geraumer Zeit leider nicht mehr)

Eine ausführliche Erklärung zum mittelalterlichen Stadtrecht ist hier nachzulesen --> http://www.leben-im-mittelalter.net/gesellschaft-im-mittelalter/sesshaftigkeit/die-stadt/stadtrecht.html


Kleine Anfrage des Abg. Lenz (CDU) vom 16.07.2002 betreffend Verleihung der Stadtrechte und Antwort des Ministers des Innern und für Sport --> http://starweb.hessen.de/cache/DRS/15/7/04087.pdf