Säkularisation: Unterschied zwischen den Versionen
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Säkularisierung bedeutet allgemein jede Form der Verweltlichung - sprich Trennung von Religion und Staat. | Säkularisierung bedeutet allgemein jede Form der Verweltlichung - sprich Trennung von Religion und Staat. | ||
− | Zu einer Säkularisation (Enteignung von kirchlichen Besitztümern) kam es Beispielsweise als Folge der sogenannten Koalitionkriege. Nachdem Frankreich, welches siegreich aus den Kriegshandlungen hervorging und das Land bis zum linken Rheinufer besetzte, die geistlichen Fürstentümer per Reichsdeputationshauptschluss | + | Zu einer Säkularisation (Enteignung von kirchlichen Besitztümern) kam es Beispielsweise als Folge der sogenannten Koalitionkriege. Nachdem Frankreich, welches siegreich aus den Kriegshandlungen hervorging und das Land bis zum linken Rheinufer besetzte, die geistlichen Fürstentümer per Reichsdeputationshauptschluss <ref>Beschluss, in dem festgesetzt wurde, dass die weltlichen Fürsten für ihre linksrheinischen Gebietsverluste an Frankreich durch kirchlichen Besitztümer der französisch besetzten Gebiete abgefunden werden sollten </ref> an die weltlichen Fürsten verteilte. Die Reichsstädte und die kleineren Grafen und Fürsten verloren ihre Selbständigkeit, ihr Gebiet kam an größere Landesherren. |
Säkularisation siehe auch -> https://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%A4kularisation#Rechtsrheinische_Gebiete_1803 | Säkularisation siehe auch -> https://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%A4kularisation#Rechtsrheinische_Gebiete_1803 | ||
Reichsdeputationshauptschluss siehe -> https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsdeputationshauptschluss | Reichsdeputationshauptschluss siehe -> https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsdeputationshauptschluss | ||
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Version vom 3. Juni 2022, 09:39 Uhr
Säkularisierung bedeutet allgemein jede Form der Verweltlichung - sprich Trennung von Religion und Staat.
Zu einer Säkularisation (Enteignung von kirchlichen Besitztümern) kam es Beispielsweise als Folge der sogenannten Koalitionkriege. Nachdem Frankreich, welches siegreich aus den Kriegshandlungen hervorging und das Land bis zum linken Rheinufer besetzte, die geistlichen Fürstentümer per Reichsdeputationshauptschluss [1] an die weltlichen Fürsten verteilte. Die Reichsstädte und die kleineren Grafen und Fürsten verloren ihre Selbständigkeit, ihr Gebiet kam an größere Landesherren.
Säkularisation siehe auch -> https://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%A4kularisation#Rechtsrheinische_Gebiete_1803
Reichsdeputationshauptschluss siehe -> https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsdeputationshauptschluss
- ↑ Beschluss, in dem festgesetzt wurde, dass die weltlichen Fürsten für ihre linksrheinischen Gebietsverluste an Frankreich durch kirchlichen Besitztümer der französisch besetzten Gebiete abgefunden werden sollten