Ortsteil Reichelsheim / Stadtwappen seit 1960

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Wappen von Rhm seit 1960

Wappen allgemein werden nach Grundsätzen der Heraldik ausgeführt. Die Forderung nach Kontrastreichtum der heraldischen Kennzeichen führte zur Beschränkung des Wappenwesens auf wenige Farben. Die Heraldischen Farben (Tinkturen) sind Schwarz, Rot, Blau, Grün, sowie Gold und Silber (Metalle), für die oft auch Gelb und Weiß angewendet werden. Dies mag der Grund dafür sein, warum das Reichelsheimer Wappen anstatt der nassauischen Farben Blau/Orange in Blau/Gelb oder auch Blau/Gold ausgeführt ist.

Das bis 1959 gültige Wappen der Stadt Reichelsheim wurde 1959 von der Aufsichtsbehörde verworfen, weil es nicht den seinerzeitigen heraldischen Grundsätzen entsprach. Die Kugel mit dem Kreuz sei z.B. nicht eindeutig definiert. Es könne sich auch um einen Faßreifen handeln, welcher auf den bedeutsamen Weinanbau in Reichelsheim zurückzuführen sei. Demzufolge erhielt das neu genehmigte Wappen im unteren Schild in Gold ein schwarzes Kreuz beseitet von zwei roten Rebblättern (St.Anz. 1960 S. 258).

Das Wappen wird wie folgt beschrieben: In geteiltem Schild oben mit blau gold-beschindeltem [1] Feld ein schreitender, goldener Löwe mit roter Bewehrung[2], unten in Gold ein schwarzes Kreuz, beseitet von zwei roten Rebblättern. Mit den Farben Blau und Gold sowie dem Löwen wird an die einstmalige Zugehörigkeit zu Nassau erinnert. Das Kreuz weist auf die frühere Zugehörigkeit des Ortes zur Fuldischen Mark hin. Die Rebblätter sind als Symbol für den historisch belegten Weinanbau in der Gemarkung zu verstehen (siehe dazu auch den Artikel zu "Lochberg").

Am 11. Februar 1960 erteilte das Innenministerium der "Gemeinde Reichelsheim" die Genehmigung, das heute aktuelle Wappen zu führen. Diese Genehmigung wurde nach der Gebietsreform und der Zusammenlegung von 6 Ortschaften zur Gesamtstadt Reichelsheim am 25. Mai 1973 für die "Stadt Reichelsheim" erneuert.

Erläuterung

  1. Ist die Anzahl der Schindeln in der Blasonierung (heraldisch korrekte Beschreibung des Wappens) nicht genannt, dienen diese lediglich der Füllung freier Flächen und kann variieren. Jeder Aufriß eines bestimmten Stadt- oder Gemeindewappens ist, wenn die die Vorgaben der Blasonierung korrekt erfüllt sind damit als korrekt anzusehen, solange er in Übereinstimmung mit der Blasonierung steht. Was in der Blasonierung nicht mit hinreichender Präzision definiert ist, darf vom Künstler im Rahmen der heraldischen Gepflogenheiten mit künstlerischer Freiheit dargestellt werden.
  2. Mit Bewehrung beschreibt man bei Wappentieren als gemeine Figur vorkommende Körperteile wie Krallen, Hörner, Zähne, Schnäbel etc. Alle gesondert gefärbten Teile sind in der Wappenbeschreibung (Blasonierung) zu melden, besonders dann, wenn sie unterschiedliche Farben haben, nennt man die zusätzlich zur Bewehrung zu färbenden Körperteile auch einzeln: z.B. Rot gezungt, (alles andere wird in der Grundfarbe dargestellt). Der Löwe im Reichelsheimer Wappen ist neben der roten Bewehrung auch rot gezungt, was demnach in der Blasonierung wohl auch so beschrieben sein sollte.