Ortsteil Reichelsheim / Erbpachtgüter

Aus Historisches Reichelsheim

Einige Ländereien, Grundstücke und auch Gebäude in Reichelsheim waren durch die Nassauer Herren an "nicht Reichelsheimer" als auch an Adels- oder Rittergeschlechter vergeben worden.

Die Erbpacht war im Mittelalter eine gebräuchliche Form des Lehens. Insbesondere wenn nach Kriegen oder Seuchen die Bevölkerung zurückgegangen war, musste der Grundbesitzer das brachliegende Land anderweitig verpachten, oft auf Lebenszeit oder gar Erbpacht vergeben.

Seit Ende des 18. Jahrhunderts wurde die Erbpacht nach und nach abgeschafft. In Preußen wurden schon durch das Edikt vom 14. Sept. 1811 die aus der Erbpacht herrührenden Lasten für ablöslich erklärt, die Verfassungsurkunde von 1850 gestattete nur die Übertragung des vollen Eigentums. Ein preußisches Gesetz vom 2. März 1850 regelte die Ablösung und führte die Ablösbarkeit auch in den nach 1866 erworbenen preußischen Landesteilen - so auch in Reichelsheim - ein.

Im Hessischen Staatsarchiv (https://arcinsys.hessen.de) existiert ein sogenanntes Stockregister - ein Erbpachtverzeichnis der Rentei (Behörde zur Verwaltung der grundherrschaftlichen Einnahmen) Reichelsheim über die vergebenen Lehen aus dem Jahr 1815.

Das sogenannte Hattsteinsche Gut z.B. hatte in Reichelsheim nachweislich von mind. 1614 bis Mai 1781 bestanden - siehe --> Hattsteinische Gut zu Reichelsheim

Im Jahre 1740 wurde sogar das ganze Reichelsheim auf Lebzeiten verpachtet ... und zwar an den Fürsten Heinrich zu Schwarzburg-Sondershausen, welcher sich nach seinem Tod in Reichelsheim, in der Laurentiuskirche zur letzten Ruhe hat betten lassen.

Auch die Reichelsheimer Mühle war eine sogenannte Erbleihmühle - sie war auf Lebenszeit erbrechtlich verpachtet. 1824 geht diese Erbpacht nebst Beutlerischen Gut an den aus Echzell stammenden Müller Henrich Bopp über. Die Familie Bopp wird zum Eigentümer dieses Gutes und betreibt die Mühle bis zu deren Auflösung in den frühen 1960er Jahren.