Ortsteil Blofeld / Feuereimer: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Feuerlöscheimer: Dieses Löschgerät ist seit eh und je bekannt und mit Erfolg eingesetzt worden, wobei es sich heute entweder um einen Eimer aus Zink oder aber ein gefaltetes Behältnis, das aus Segeltuch besteht, handelt. Mit Erneuerung der Feuerordnung im Jahre 1775 wurde jeder Ortschaft die Anschaffung vorgeschriebener Löschgeräte auferlegt, bei Bränden in Nachbarorten zu helfen und die Meldung eines Brandes mit Glockengeläut erkenntlich zu machen. Schon bald wurde die Bereitstellung von Feuerlöscheimern für jedes Haus, eine laufende Überprüfung der Löschgeräte und der Gebäude, insbesondere der Schornsteine, angeordnet.
 
Der Feuerlöscheimer: Dieses Löschgerät ist seit eh und je bekannt und mit Erfolg eingesetzt worden, wobei es sich heute entweder um einen Eimer aus Zink oder aber ein gefaltetes Behältnis, das aus Segeltuch besteht, handelt. Mit Erneuerung der Feuerordnung im Jahre 1775 wurde jeder Ortschaft die Anschaffung vorgeschriebener Löschgeräte auferlegt, bei Bränden in Nachbarorten zu helfen und die Meldung eines Brandes mit Glockengeläut erkenntlich zu machen. Schon bald wurde die Bereitstellung von Feuerlöscheimern für jedes Haus, eine laufende Überprüfung der Löschgeräte und der Gebäude, insbesondere der Schornsteine, angeordnet.
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siehe hierzu auch den Artikel zu [[Ortsteil Blofeld / Einzugs- und Feuereimergeld |Einzugs- und Feuereimergeld]]
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[[Kategorie:Ortsteil Blofeld|Feuereimer]]

Aktuelle Version vom 13. Juni 2018, 14:06 Uhr

Der Feuerlöscheimer: Dieses Löschgerät ist seit eh und je bekannt und mit Erfolg eingesetzt worden, wobei es sich heute entweder um einen Eimer aus Zink oder aber ein gefaltetes Behältnis, das aus Segeltuch besteht, handelt. Mit Erneuerung der Feuerordnung im Jahre 1775 wurde jeder Ortschaft die Anschaffung vorgeschriebener Löschgeräte auferlegt, bei Bränden in Nachbarorten zu helfen und die Meldung eines Brandes mit Glockengeläut erkenntlich zu machen. Schon bald wurde die Bereitstellung von Feuerlöscheimern für jedes Haus, eine laufende Überprüfung der Löschgeräte und der Gebäude, insbesondere der Schornsteine, angeordnet.

siehe hierzu auch den Artikel zu Einzugs- und Feuereimergeld