Ortsteil Beienheim / Gefällebuch

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Ein Gefällebuch (-register) für Beienheim liegt aus dem Jahr 1880 vor. Man könnte das Gefälleregister als Nachweis der geleisteten Abgaben an den Grundherren bezeichnen.

Mit Gefälle bezeichnete man den Ertrag bzw. die Einkünfte, welche "von einem Grundstücke fallen", im Sinne von Abgaben, welche man dem Grundherren oder der Obrigkeit von einem Gute oder von einer Sache entrichtet.[1]

  1. Zitiert nach: Johann Christoph Adelungs Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart. Die Gefälle. (auf lexika.digitale-sammlungen.de).