Nassauer Elle (Amtselle): Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
Wir Reichelsheimer bezeichnen das längliche Stück Metall, welches an der West-Seite des historischen Rathauses eingearbeitet und in den nassauischen Landesfarben hervorgehoben zu sehen ist als "Amts-Elle". | Wir Reichelsheimer bezeichnen das längliche Stück Metall, welches an der West-Seite des historischen Rathauses eingearbeitet und in den nassauischen Landesfarben hervorgehoben zu sehen ist als "Amts-Elle". | ||
− | Diese sogenannte "Nassauische Amts-Elle" ist ein an das französische Meter angepasstes Längenmaß und entspricht im gegebenen Fall genau 60 cm. | + | Diese sogenannte "Nassauische Amts-Elle" ist seit Inkrafttreten des Maßsystems vom 01. Oktober 1852 ein an das französische Meter angepasstes Längenmaß und entspricht im gegebenen Fall genau 60 cm. |
Die Längenmaße - nicht nur aller Länder, sondern auch der Deutschen untereinander - waren noch Anfangs des 19. Jahrhunderts extrem unterschiedlich, erst nach und nach erklärten sich die einzelnen Grafschaften, Herzogtümer oder freien Städte auf ein gemeinsames Maß- und Gewichtssystem. | Die Längenmaße - nicht nur aller Länder, sondern auch der Deutschen untereinander - waren noch Anfangs des 19. Jahrhunderts extrem unterschiedlich, erst nach und nach erklärten sich die einzelnen Grafschaften, Herzogtümer oder freien Städte auf ein gemeinsames Maß- und Gewichtssystem. |
Version vom 19. April 2017, 21:50 Uhr
Wir Reichelsheimer bezeichnen das längliche Stück Metall, welches an der West-Seite des historischen Rathauses eingearbeitet und in den nassauischen Landesfarben hervorgehoben zu sehen ist als "Amts-Elle".
Diese sogenannte "Nassauische Amts-Elle" ist seit Inkrafttreten des Maßsystems vom 01. Oktober 1852 ein an das französische Meter angepasstes Längenmaß und entspricht im gegebenen Fall genau 60 cm.
Die Längenmaße - nicht nur aller Länder, sondern auch der Deutschen untereinander - waren noch Anfangs des 19. Jahrhunderts extrem unterschiedlich, erst nach und nach erklärten sich die einzelnen Grafschaften, Herzogtümer oder freien Städte auf ein gemeinsames Maß- und Gewichtssystem.
Angebracht wurde diese "Amts-Elle" wahrscheinlich nach der Einführung des neuen Maßsystems auf Grundlage des Meters im Jahre 1852 (siehe folgenden Gesetzesauszug §21)