Fuldische Mark: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Historisches Reichelsheim
 
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# Um 790 fügte Karl der Große Dauernheim durch Schenkung dem Besitz des Klosters Fulda hinzu
 
# Um 790 fügte Karl der Große Dauernheim durch Schenkung dem Besitz des Klosters Fulda hinzu
 
#:    ''Dauernheim und seine Gemarkung umfasste zu dieser Zeit das Dorf Dauernheim, sowie die Höfe Schleifeld und Ober-Dauernheim''
 
#:    ''Dauernheim und seine Gemarkung umfasste zu dieser Zeit das Dorf Dauernheim, sowie die Höfe Schleifeld und Ober-Dauernheim''
# Teils fielen oben genannte Orte an das karolingische Königshaus zurück. Woraufhin aus dem Jahr 817 eine Urkunde überliefert ist (allerdings unvollständig), daß Ludwig der Fromme im Tausch die Orte Echzell samt Bingenheim nebst Häusern und Höfen, Äckern, Weinbergen, Wäldern, Weiden, Wiesen u.s.f. dem Kloster Fulda zum ewigen Eigenthume von Neuem überlies. Laut Codex Eberhardi (Verzeichnis der Güter und Einkünfte des Klosters Fulda) ist von etwa 87 Bauernstellen und  187 Mansen (altes Flächenmaß) die Rede, was jedoch als zu hoch angegeben überliefert ist. <br>Viele Ortschaften der ehemaligen Fuldaer Mark berufen sich in Bezug der Ersterwähnung ihres Ortes auf dieses Datum.  
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# Teils fielen oben genannte Orte an das karolingische Königshaus zurück. Woraufhin aus dem Jahr 817 eine Urkunde überliefert ist (allerdings unvollständig), daß Ludwig der Fromme im Tausch die Orte Echzell samt Bingenheim nebst Häusern und Höfen, Äckern, Weinbergen, Wäldern, Weiden, Wiesen u.s.f. dem Kloster Fulda zum "ewigen Eigenthume" von Neuem überlies. Laut Codex Eberhardi (Verzeichnis der Güter und Einkünfte des Klosters Fulda) ist von etwa 87 Bauernstellen und  187 Mansen (altes Flächenmaß) die Rede, was jedoch als zu hoch angegeben überliefert ist. <br>In einer gut erhaltenen Urkunde aus dem Jahre 852 sind Namen der Güter, Flecken und Orte eindeutig zu lesen und zuzuordnen, daher berufen sich viele Ortschaften der ehemaligen Fuldaer Mark in Bezug der Ersterwähnung ihres Ortes auf dieses Datum.  
 
#: ''In einer Urkunde aus dem Jahre 852 bestimmt Hatto - sechster Abt von Fulda - den dasigen Zehnten einiger benannter fuldischen Besitzungen zur Unterstützung der Pilgrime und der Armen. Diese Urkunde ist ebenfalls im Codex Eberhardi abschriftlich überliefert und nach aktuellem Kenntnisstand wird von der Fachliteratur diese Urkunde als eindeutige Ersterwähnung der genannten Ortschaften - so auch von Reichelsheim sowohl zeitlich als auch regional identifizierbar - ausgewiesen.''
 
#: ''In einer Urkunde aus dem Jahre 852 bestimmt Hatto - sechster Abt von Fulda - den dasigen Zehnten einiger benannter fuldischen Besitzungen zur Unterstützung der Pilgrime und der Armen. Diese Urkunde ist ebenfalls im Codex Eberhardi abschriftlich überliefert und nach aktuellem Kenntnisstand wird von der Fachliteratur diese Urkunde als eindeutige Ersterwähnung der genannten Ortschaften - so auch von Reichelsheim sowohl zeitlich als auch regional identifizierbar - ausgewiesen.''
 
# Im Jahr 885 kamen weitere Besitzungen von Berstadt durch eine Schenkung Karl des Dicken unter dem achten Abt Sigehard an das Kloster Fulda.
 
# Im Jahr 885 kamen weitere Besitzungen von Berstadt durch eine Schenkung Karl des Dicken unter dem achten Abt Sigehard an das Kloster Fulda.
  
''' siehe hierzu (weiter unten im Artikel) "Skizze der Fuldischen Mark; geographische Situation im 9. Jahrhundert" Die Grenzen von Berstadt, Echzell und Dauernheim sind an der gestrichelten Linie zu erkennen. '''
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''' siehe hierzu (weiter unten im Artikel) "Skizze der Fuldischen Mark; geographische Situation im 9. Jahrhundert" ''' Die Grenzen von Berstadt, Echzell und Dauernheim sind an der gestrichelten Linie zu erkennen.  
  
All diese Schenkungen umfassten die genannten Orte und die zugehörigen Gemarkungen - nicht aber den Wald. Der Wald blieb weiterhin dem königlichen Bannrecht unterworfen. Hier galt noch das sogenannte "gemeine Recht". In Bezug auf Das Jagd- und Holzrecht hatte man den dortigen Bewohnern weitestgehende Freiheiten gelassen. Diese Verhältnisse waren dem Abt Hadamar von Fulda wohl schon lange ein Dorn im Auge und er regte deshalb bei seinem Freunde, dem Kaiser Otto I., an, ihm doch auch den Wildbann in Echzell zu übertragen.
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All diese Schenkungen umfassten die genannten Orte und die zugehörigen Gemarkungen - nicht aber den Wald. Der Wald blieb weiterhin dem königlichen Bannrecht unterworfen. Hier galt noch das sogenannte "gemeine Recht". In Bezug auf das Jagd- und Holzrecht hatte man den dortigen Bewohnern weitestgehende Freiheiten gelassen. Diese Verhältnisse waren dem Abt Hadamar von Fulda wohl schon lange ein Dorn im Auge und er regte deshalb bei seinem Freunde, dem Kaiser Otto I. an, ihm doch auch den Wildbann in Echzell zu übertragen.
  
 
Daraufhin verordnete Kaiser Otto der Große in 951, daß die von den Bürgern seither frei geübte Jagdgerechtigkeit in dem zur Villa <ref> Zur Zeit der Karolinger hießen "Villae regiae" die königlichen Domänen. In ihrer Wirtschaftsstruktur sind diese königlichen Güter mit der eines kleinen Dorfes vergleichbar </ref> Echzell gehörigen Forste dahin beschränkt werden solle, daß sie niemand, ohne besondere Erlaubnis des Abtes Hadamar von Fulda und seiner Nachfolger auszuüben befugt sei. Die Beschreibung der Forstgrenzen in der allegierten (allegieren = eine Belegstelle anführen) Urkunde läßt schließen, daß der Wald zu dieser Zeit eine viel größere Ausdehnung gehabt habe als gegenwärtig. In der angeführten Urkunde werden nur die Namen der Orte Berstadt und Echzell an dem rechten Horloffufer und an der östlichen Waldgrenze das Dorf Dauernheim mit seinen zwei Höfen erwähnt. Bingenheim erscheint hier nicht als Dorf, sondern als Appertinenz zur Burg Bingenheim (zur Burg Bingenheim gehörend). Echzell mit seiner Gemarkung machte seinerzeit den größten Teil der an das Kloster Fulda geschehenen Stiftung aus und dessen Besitz war wohl von gleichem Umfange, wie der von Berstadt, Dauernheim und Reichelsheim zusammen. Außerdem mag die bezeichnete “foresta, quae ad villam Achizuvila pertinet“ (zu Echzell gehörige bewaldete Fläche) zweifünftel des Flächenraumes der ganzen nachmaligen Fuldaer Mark ausmachen, so daß also auf das Territorium des einen Ortes Echzell siebenzehntel des Ganzen kommen.
 
Daraufhin verordnete Kaiser Otto der Große in 951, daß die von den Bürgern seither frei geübte Jagdgerechtigkeit in dem zur Villa <ref> Zur Zeit der Karolinger hießen "Villae regiae" die königlichen Domänen. In ihrer Wirtschaftsstruktur sind diese königlichen Güter mit der eines kleinen Dorfes vergleichbar </ref> Echzell gehörigen Forste dahin beschränkt werden solle, daß sie niemand, ohne besondere Erlaubnis des Abtes Hadamar von Fulda und seiner Nachfolger auszuüben befugt sei. Die Beschreibung der Forstgrenzen in der allegierten (allegieren = eine Belegstelle anführen) Urkunde läßt schließen, daß der Wald zu dieser Zeit eine viel größere Ausdehnung gehabt habe als gegenwärtig. In der angeführten Urkunde werden nur die Namen der Orte Berstadt und Echzell an dem rechten Horloffufer und an der östlichen Waldgrenze das Dorf Dauernheim mit seinen zwei Höfen erwähnt. Bingenheim erscheint hier nicht als Dorf, sondern als Appertinenz zur Burg Bingenheim (zur Burg Bingenheim gehörend). Echzell mit seiner Gemarkung machte seinerzeit den größten Teil der an das Kloster Fulda geschehenen Stiftung aus und dessen Besitz war wohl von gleichem Umfange, wie der von Berstadt, Dauernheim und Reichelsheim zusammen. Außerdem mag die bezeichnete “foresta, quae ad villam Achizuvila pertinet“ (zu Echzell gehörige bewaldete Fläche) zweifünftel des Flächenraumes der ganzen nachmaligen Fuldaer Mark ausmachen, so daß also auf das Territorium des einen Ortes Echzell siebenzehntel des Ganzen kommen.
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Die übrigen Orte der Fuldischen Mark entstanden demnach erst später – einige erst durch Rodung und Urbarmachung einiger Waldstreifen - vermutlich erst am Ende des elften Jahrhunderts.
 
Die übrigen Orte der Fuldischen Mark entstanden demnach erst später – einige erst durch Rodung und Urbarmachung einiger Waldstreifen - vermutlich erst am Ende des elften Jahrhunderts.
  
Reichelsheim mag nächst den Hauptorten der Fuldischen Mark, Echzell, Dauernheim und Berstadt am frühesten entstanden sein. In einer Urkunde von 1238 wird Reichelsheim erstmalig im Weisthum <ref> Sammlung historischer Rechtsquellen des Spätmittelalters, die in der Regel mündlich überliefert oder nach Verhandlungen protokolliert wurde - siehe auch [http://www.olmsonline.de/index.php?id=met&no_cache=1&IDDOC=26768] </ref>  von Grimm genannt.<br>
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Reichelsheim mag nächst den Hauptorten der Fuldischen Mark, Echzell, Dauernheim und Berstadt am frühesten entstanden sein. In einer Urkunde von 1238 wird Reichelsheim erstmalig im Weisthum <ref> Sammlung historischer Rechtsquellen des Spätmittelalters, die in der Regel mündlich überliefert oder nach Verhandlungen protokolliert wurde - siehe auch [http://www.olmsonline.de/index.php?id=met&no_cache=1&IDDOC=26768 Olms-Weidmann: Digitalisiertes Wissen] </ref>  von Grimm genannt.<br>
 
Im ersten, wahrscheinlich aus dem vierzehnten Jahrhundert stammenden Synodalregister<ref> Synodalregister listet die zu jeder Sendpfarrei zugeteilten “zu betreuenden“ Orte auf </ref> des Mainzer Archidiakonats (territorialen Amtsbereichs) ist Reichelsheim als zur Kirche von Echzell gehörend erwähnt. Die Gemarkung dieses Ortes beträgt zu dieser Zeit 3969 Morgen (etwa 132 Hufen) worunter 12 Hufen Lehengüter und 7 Hufen Kirchen- und Pfarrgüter darstellen.
 
Im ersten, wahrscheinlich aus dem vierzehnten Jahrhundert stammenden Synodalregister<ref> Synodalregister listet die zu jeder Sendpfarrei zugeteilten “zu betreuenden“ Orte auf </ref> des Mainzer Archidiakonats (territorialen Amtsbereichs) ist Reichelsheim als zur Kirche von Echzell gehörend erwähnt. Die Gemarkung dieses Ortes beträgt zu dieser Zeit 3969 Morgen (etwa 132 Hufen) worunter 12 Hufen Lehengüter und 7 Hufen Kirchen- und Pfarrgüter darstellen.
  
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Es bleiben nun noch - zur Fuldischen Mark gehörig - zu erwähnen Steinerstadt und Bisses.
 
Es bleiben nun noch - zur Fuldischen Mark gehörig - zu erwähnen Steinerstadt und Bisses.
  
Steinerstadt wird in sechs Urkunden von 1350 bis 1423, also in einem Zeitraum von nur 73 Jahren, als ein zur Fulder Mark gehöriger Ort angeführt. Weiter wird Steinerstadt in den vor liegenden Urkunden nicht mehr erwähnt und auch in den Mainzer Synodalregistern vom Archidiaconat St. Mariae virg. ad Gradus, wohin die Fuldische Mark gehörte, kommt Steinerstadt nicht vor.<br>
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''Steinerstadt wird in sechs Urkunden von 1350 bis 1423, also in einem Zeitraum von nur 73 Jahren, als ein zur Fulder Mark gehöriger Ort angeführt. Weiter wird Steinerstadt in den vorliegenden Urkunden nicht mehr erwähnt und auch in den Mainzer Synodalregistern vom Archidiaconat St. Mariae virg. ad Gradus, wohin die Fuldische Mark gehörte, kommt Steinerstadt nicht vor.''<br>
Es muß dieser Ort, nach der zuletzt genannten Urkunde des Jahres 1423 zu schließen, nördlich auf dem linken Horloffufer gesucht werden, denn in der erwähnten Urkunde werden die Orte der fuldischen Mark nach ihrer geographischen Lage der Reihe nach verzeichnet, nämlich, aus gehend vom Schlosse Bingenheim zuerst die Orte auf dem rechten Horloffufer Reichelsheim, Echzell (incl. des dazu gehörigen Gettenau) und Berstadt, sodann auf dem linken Ufer die Orte Dauernheim, Blofeld, Leidhecken, Steinerstadt. Der Ort Bisses dagegen, welches nach den jetzt vorhandenen Orten der ehemaligen fuldischen Mark unmittelbar nach Leidhecken hätte aufgeführt werden müssen, wird nicht erwähnt. Es wird aber solches im zweiten Mainzer Synodal-Register, als Filial von Echzell verzeichnet, wogegen, wie oben gesagt, Steinerstadt nicht erwähnt ist. Daß aber Steinerstadt eingegangen sei, wie gewöhnlich angenommen wird, ist mir nicht wahrscheinlich. Von eingegangenen Orten bleibt doch eine Gemarkung und für die selbe auch der Name des eingegangenen Ortes. Bei Steinerstadt ist dieses aber nicht der Fall, ja es ist nicht einmal ein, auch nur kleiner, Gemarkungsraum für ein ehemals auf dem linken Horloffufer an bezeichneter Stelle gelegen gewesener Ort denkbar. Ich glaube daher, daß der Ort Steinerstatt etwa seinen Namen mit der Zeit verändert habe, oder daß beide Orte, Steinerstadt und Bisses, wenigstens deren Gemarkungen, identisch gewesen und der erste Name nach und nach verschwunden, der letztere hingegen verblieben sei, während sie vielleicht früher neben einander bestanden hatten. Wenigstens wird schon in einer Urkunde vom 15. Mai 1389 der Name Bisses, und zwar eine Hofstätte zu Bisses, erwähnt. Ist meine Vermuthung gegründet, so mögen mit dem Namen Bisses früher nur ein adeliger Hof oder einige Höfe bezeichnet worden sein, nach welchen hin allmälig die Bewohner von dem ganz nahen Steinerstadt sich hingezogen.  
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''Es muß dieser Ort, nach der zuletzt genannten Urkunde des Jahres 1423 zu schließen, nördlich auf dem linken Horloffufer gesucht werden, denn in der erwähnten Urkunde werden die Orte der fuldischen Mark nach ihrer geographischen Lage der Reihe nach verzeichnet, nämlich, ausgehend vom Schlosse Bingenheim zuerst die Orte auf dem rechten Horloffufer Reichelsheim, Echzell (incl. des dazugehörigen Gettenau) und Berstadt, sodann auf dem linken Ufer die Orte Dauernheim, Blofeld, Leidhecken, Steinerstadt. Der Ort Bisses dagegen, welches nach den jetzt vorhandenen Orten der ehemaligen fuldischen Mark unmittelbar nach Leidhecken hätte aufgeführt werden müssen, wird nicht erwähnt. Es wird aber solches im zweiten Mainzer Synodal-Register, als Filial von Echzell verzeichnet, wogegen, wie oben gesagt, Steinerstadt nicht erwähnt ist. Daß aber Steinerstadt eingegangen sei, wie gewöhnlich angenommen wird, ist mir nicht wahrscheinlich. Von eingegangenen Orten bleibt doch eine Gemarkung und für die selbe auch der Name des eingegangenen Ortes. Bei Steinerstadt ist dieses aber nicht der Fall, ja es ist nicht einmal ein, auch nur kleiner, Gemarkungsraum für ein ehemals auf dem linken Horloffufer an bezeichneter Stelle gelegen gewesener Ort denkbar. Ich glaube daher, daß der Ort Steinerstatt etwa seinen Namen mit der Zeit verändert habe, oder daß beide Orte, Steinerstadt und Bisses, wenigstens deren Gemarkungen, identisch gewesen und der erste Name nach und nach verschwunden, der letztere hingegen verblieben sei, während sie vielleicht früher nebeneinander bestanden hatten. Wenigstens wird schon in einer Urkunde vom 15. Mai 1389 der Name Bisses, und zwar eine Hofstätte zu Bisses, erwähnt. Ist meine Vermuthung gegründet, so mögen mit dem Namen Bisses früher nur ein adeliger Hof oder einige Höfe bezeichnet worden sein, nach welchen hin allmälig die Bewohner von dem ganz nahen Steinerstadt sich hingezogen.''
  
 
Heute gilt Steinerstadt als Wüstung. <ref> Wüstung (auch Ödung oder Elende) ist die Bezeichnung für eine aufgegebene Siedlung oder Wirtschaftsfläche, an die nur noch Urkunden, Flurnamen, Reste im Boden, Ruinen oder örtliche mündliche Überlieferungen erinnern.</ref>  
 
Heute gilt Steinerstadt als Wüstung. <ref> Wüstung (auch Ödung oder Elende) ist die Bezeichnung für eine aufgegebene Siedlung oder Wirtschaftsfläche, an die nur noch Urkunden, Flurnamen, Reste im Boden, Ruinen oder örtliche mündliche Überlieferungen erinnern.</ref>  
  
Nachdem das Kloster Fulda gegen 500 Jahre im alleinigen Besitze der nach ihm benannten Fuldischen Mark gewesen, so trat gegen Ende des dreizehnten oder Anfang des vierzehnten Jahrhunderts eine Änderung im Besitzverhältnis ein. Hierüber ist auch zu vergleichen: Beschreibung des Gaues Wettereiba, von Dr. G. Landau. Seite 31 (siehe unter Weblinks) Derselbe bemerkt hier, daß durch die fortdauernden Geldverlegenheiten der Äbte, die Fulder Mark aus dem Besitz des Stifts Fulda gekommen sei, und die Erwerbungen von Gebietstheilen der Fulder Mark durch Verpfändungen vermittelt worden seien. Schon 1303 sei Philipp von Falkenstein im Pfandbesitze gewesen.  
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''Nachdem das Kloster Fulda gegen 500 Jahre im alleinigen Besitze der nach ihm benannten Fuldischen Mark gewesen, so trat gegen Ende des dreizehnten oder Anfang des vierzehnten Jahrhunderts eine Änderung im Besitzverhältnis ein. Hierüber ist auch zu vergleichen: Beschreibung des Gaues Wettereiba, von Dr. G. Landau Seite 31 (siehe unter Weblinks). Derselbe bemerkt hier, daß durch die fortdauernden Geldverlegenheiten der Äbte, die Fulder Mark aus dem Besitz des Stifts Fulda gekommen sei, und die Erwerbungen von Gebietstheilen der Fulder Mark durch Verpfändungen vermittelt worden seien. Schon 1303 sei Philipp von Falkenstein im Pfandbesitze gewesen.''
  
Der Burg Bingenheim kommt zu dieser Zeit eine gewisse Bedeutung zu, daß allda schon früh ein eigenes Gericht errichtet worden ist. Wenn auch dieses lediglich fuldische Gericht nicht die Bedeutung und Ausdehnung eines Gaugerichtes innehatte, so stand es doch viel höher als ein Centgericht<ref>Centgericht siehe Brockhaus-Lexikon http://www.zeno.org/nid/20000817848</ref>, indem es nicht nur über sämtliche Orte der Fuldischen Mark, sondern auch über alle übrigen bedeutenden Besitzungen des Klosters in dieser Gegend sich ausdehnte.
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''Der Burg Bingenheim kommt zu dieser Zeit eine gewisse Bedeutung zu, daß allda schon früh ein eigenes Gericht errichtet worden ist. Wenn auch dieses lediglich fuldische Gericht nicht die Bedeutung und Ausdehnung eines Gaugerichtes innehatte, so stand es doch viel höher als ein Centgericht<ref>Centgericht siehe Brockhaus-Lexikon http://www.zeno.org/nid/20000817848</ref>, indem es nicht nur über sämtliche Orte der Fuldischen Mark, sondern auch über alle übrigen bedeutenden Besitzungen des Klosters in dieser Gegend sich ausdehnte.''
  
Aus diesem umfangreichen Gericht wurde später ein bloßes Markgericht, welches jährlich an 3 bestimmten Tagen gehalten wurde, wobei alle in der Fuldischen Mark begüterten – auch die aus dem späteren nassauischem Reichelsheim – bei namhafter Strafe erscheinen mußten.  
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''Aus diesem umfangreichen Gericht wurde später ein bloßes Markgericht, welches jährlich an 3 bestimmten Tagen gehalten wurde, wobei alle in der Fuldischen Mark begüterten – auch die aus dem späteren nassauischem Reichelsheim – bei namhafter Strafe erscheinen mußten.''
  
  
 
Im Jahr 1423 wurden die dem Kloster verbliebenen Anteile an der Fuldischen Mark – Bingenheim, Reichelsheim, Echzell, Dauernheim, Blofeld und Leidhecken an Philipp von Nassau veräußert.
 
Im Jahr 1423 wurden die dem Kloster verbliebenen Anteile an der Fuldischen Mark – Bingenheim, Reichelsheim, Echzell, Dauernheim, Blofeld und Leidhecken an Philipp von Nassau veräußert.
  
1570 verkauften die Nassauer Grafen, mit Genehmigung des Fuldaer Abts Balthasar, ihren Teil der Fuldischen Mark an die Landgrafschaft Hessen-Marburg. Ausgenommen blieb Reichelsheim, das als fuldisches Lehen bei Nassau-Weilburg-Saarbrücken blieb. Hessen-Marburg hatte nunmehr die gesamte Fuldische Mark, ausgenommen Reichelsheim, in Besitz.
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1570 verkauften die Nassauer Grafen, mit Genehmigung des Fuldaer Abts Balthasar, ihren Teil der Fuldischen Mark an die Landgrafschaft Hessen-Marburg. Ausgenommen blieb Reichelsheim, welches als fuldisches Lehen bei Nassau-Weilburg-Saarbrücken blieb. Hessen-Marburg hatte nunmehr die gesamte Fuldische Mark, ausgenommen Reichelsheim, in Besitz.
  
 
Mit dem kinderlosen Tod Ludwigs IV. und der daraufhin erfolgten Teilung der Landgrafschaft Hessen-Marburg im Jahr 1604 fiel die Fuldische Mark an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. Es folgten Jahrzehnte des Streites um die Erbschaft mit der Landgrafschaft Hessen-Kassel. 1648 kam das Amt Bingenheim nun endgültig zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, die dann 1806 zum Großherzogtum Hessen wurde.  
 
Mit dem kinderlosen Tod Ludwigs IV. und der daraufhin erfolgten Teilung der Landgrafschaft Hessen-Marburg im Jahr 1604 fiel die Fuldische Mark an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. Es folgten Jahrzehnte des Streites um die Erbschaft mit der Landgrafschaft Hessen-Kassel. 1648 kam das Amt Bingenheim nun endgültig zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, die dann 1806 zum Großherzogtum Hessen wurde.  

Aktuelle Version vom 28. August 2023, 09:24 Uhr

Dieser Artikel ist eine thematische Zusammenfassung einer Ausarbeitung über Echzell und die Fuldische Mark
Erarbeitet durch den Kirchenrath und ersten Pfarrer von Echzell Dr. theol. Chr. August Hoffmann * 5.4.1783 Darmstadt, † 13.1.1855 Echzell
herausgegeben vom historischen Verein für das Großherzogthum Hessen, Ludwig Bauer, Darmstadt 1856 (Achter Band)


Die sogenannte Fulder Mark (Mark = abgegrenztes Gebiet ... in diesem Fall dem Kloster Fulda zugehörig) bildete sich in einem Zeitraum von ca 100 Jahren, nämlich vom Ende des achten Jahrhunderts bis Ende des neunten Jahrhunderts, durch drei Hauptschenkungen der karolingischen Kaiser, Karl des Großen, Ludwig des Frommen und Karl des Dicken an das unter Leitung des Bonifacius, des Apostel der Deutschen in 744 gegründeten Kloster Fulda.

  1. Am Ende des achten Jahrhunderts schenkte Karl der Große besagtem Kloster unter Abt Baugulf (2. Abt des Kloster Fulda) den Ort Achazz, (Echzell) mit einem beachtlichen Stück Land. (umfasste die heutigen Gemarkungen Echzell, Gettenau, Bisses, Bingenheim, Blofeld, Leidhecken und Reichelsheim)
    Zur damaligen Zeit war Echzell wohl das einzige Dorf in dieser Gemarkung. Bingenheim bestand ausschließlich aus einer Burganlage, alle anderen heutigen Ortschaften waren - wenn überhaupt - als Hofgut existent und hatten keine eigene Gemarkung
  2. Um 790 fügte Karl der Große Dauernheim durch Schenkung dem Besitz des Klosters Fulda hinzu
    Dauernheim und seine Gemarkung umfasste zu dieser Zeit das Dorf Dauernheim, sowie die Höfe Schleifeld und Ober-Dauernheim
  3. Teils fielen oben genannte Orte an das karolingische Königshaus zurück. Woraufhin aus dem Jahr 817 eine Urkunde überliefert ist (allerdings unvollständig), daß Ludwig der Fromme im Tausch die Orte Echzell samt Bingenheim nebst Häusern und Höfen, Äckern, Weinbergen, Wäldern, Weiden, Wiesen u.s.f. dem Kloster Fulda zum "ewigen Eigenthume" von Neuem überlies. Laut Codex Eberhardi (Verzeichnis der Güter und Einkünfte des Klosters Fulda) ist von etwa 87 Bauernstellen und 187 Mansen (altes Flächenmaß) die Rede, was jedoch als zu hoch angegeben überliefert ist.
    In einer gut erhaltenen Urkunde aus dem Jahre 852 sind Namen der Güter, Flecken und Orte eindeutig zu lesen und zuzuordnen, daher berufen sich viele Ortschaften der ehemaligen Fuldaer Mark in Bezug der Ersterwähnung ihres Ortes auf dieses Datum.
    In einer Urkunde aus dem Jahre 852 bestimmt Hatto - sechster Abt von Fulda - den dasigen Zehnten einiger benannter fuldischen Besitzungen zur Unterstützung der Pilgrime und der Armen. Diese Urkunde ist ebenfalls im Codex Eberhardi abschriftlich überliefert und nach aktuellem Kenntnisstand wird von der Fachliteratur diese Urkunde als eindeutige Ersterwähnung der genannten Ortschaften - so auch von Reichelsheim sowohl zeitlich als auch regional identifizierbar - ausgewiesen.
  4. Im Jahr 885 kamen weitere Besitzungen von Berstadt durch eine Schenkung Karl des Dicken unter dem achten Abt Sigehard an das Kloster Fulda.

siehe hierzu (weiter unten im Artikel) "Skizze der Fuldischen Mark; geographische Situation im 9. Jahrhundert" Die Grenzen von Berstadt, Echzell und Dauernheim sind an der gestrichelten Linie zu erkennen.

All diese Schenkungen umfassten die genannten Orte und die zugehörigen Gemarkungen - nicht aber den Wald. Der Wald blieb weiterhin dem königlichen Bannrecht unterworfen. Hier galt noch das sogenannte "gemeine Recht". In Bezug auf das Jagd- und Holzrecht hatte man den dortigen Bewohnern weitestgehende Freiheiten gelassen. Diese Verhältnisse waren dem Abt Hadamar von Fulda wohl schon lange ein Dorn im Auge und er regte deshalb bei seinem Freunde, dem Kaiser Otto I. an, ihm doch auch den Wildbann in Echzell zu übertragen.

Daraufhin verordnete Kaiser Otto der Große in 951, daß die von den Bürgern seither frei geübte Jagdgerechtigkeit in dem zur Villa [1] Echzell gehörigen Forste dahin beschränkt werden solle, daß sie niemand, ohne besondere Erlaubnis des Abtes Hadamar von Fulda und seiner Nachfolger auszuüben befugt sei. Die Beschreibung der Forstgrenzen in der allegierten (allegieren = eine Belegstelle anführen) Urkunde läßt schließen, daß der Wald zu dieser Zeit eine viel größere Ausdehnung gehabt habe als gegenwärtig. In der angeführten Urkunde werden nur die Namen der Orte Berstadt und Echzell an dem rechten Horloffufer und an der östlichen Waldgrenze das Dorf Dauernheim mit seinen zwei Höfen erwähnt. Bingenheim erscheint hier nicht als Dorf, sondern als Appertinenz zur Burg Bingenheim (zur Burg Bingenheim gehörend). Echzell mit seiner Gemarkung machte seinerzeit den größten Teil der an das Kloster Fulda geschehenen Stiftung aus und dessen Besitz war wohl von gleichem Umfange, wie der von Berstadt, Dauernheim und Reichelsheim zusammen. Außerdem mag die bezeichnete “foresta, quae ad villam Achizuvila pertinet“ (zu Echzell gehörige bewaldete Fläche) zweifünftel des Flächenraumes der ganzen nachmaligen Fuldaer Mark ausmachen, so daß also auf das Territorium des einen Ortes Echzell siebenzehntel des Ganzen kommen.

Die übrigen Orte der Fuldischen Mark entstanden demnach erst später – einige erst durch Rodung und Urbarmachung einiger Waldstreifen - vermutlich erst am Ende des elften Jahrhunderts.

Reichelsheim mag nächst den Hauptorten der Fuldischen Mark, Echzell, Dauernheim und Berstadt am frühesten entstanden sein. In einer Urkunde von 1238 wird Reichelsheim erstmalig im Weisthum [2] von Grimm genannt.
Im ersten, wahrscheinlich aus dem vierzehnten Jahrhundert stammenden Synodalregister[3] des Mainzer Archidiakonats (territorialen Amtsbereichs) ist Reichelsheim als zur Kirche von Echzell gehörend erwähnt. Die Gemarkung dieses Ortes beträgt zu dieser Zeit 3969 Morgen (etwa 132 Hufen) worunter 12 Hufen Lehengüter und 7 Hufen Kirchen- und Pfarrgüter darstellen.

Gettenau wird namentlich zunächst nicht erwähnt, Hoffmann geht davon aus daß dieser Ort aus einem Edelhof entstanden sein muß und ein Campus [4] zu Echzell gewesen ist. (Gettenau = Die Gärten Aue)

Leidhecken, Blofeld und Bisses sind sehr wahrscheinlich erst im zwölften Jahrhundert entstanden:

Leidhecken wird z.B. in einer Urkunde von 1280 als “Villa Leytekin“ erwähnt. (Villa = lateinisch für „Landhaus“, „Landgut“)

Blofeld wird im Mainzer Synodalregister in einer Urkunde aus dem Jahr 1388 als Filial von Dauernheim genannt.

Bingenheim entsteht Anfang des 14. Jahrhunderts:
1357 erhielt der 56ste Fuldische Abt Heinrich von Kraluk von Kaiser Karl IV. die Erlaubnis zur Erbauung einer Stadt vor seiner Burg. Wenn nun gleich von dieser Befugnis kein Gebrauch gemacht worden ist, so ist zumindest in dieser Zeit der Ort gewachsen.

Es bleiben nun noch - zur Fuldischen Mark gehörig - zu erwähnen Steinerstadt und Bisses.

Steinerstadt wird in sechs Urkunden von 1350 bis 1423, also in einem Zeitraum von nur 73 Jahren, als ein zur Fulder Mark gehöriger Ort angeführt. Weiter wird Steinerstadt in den vorliegenden Urkunden nicht mehr erwähnt und auch in den Mainzer Synodalregistern vom Archidiaconat St. Mariae virg. ad Gradus, wohin die Fuldische Mark gehörte, kommt Steinerstadt nicht vor.
Es muß dieser Ort, nach der zuletzt genannten Urkunde des Jahres 1423 zu schließen, nördlich auf dem linken Horloffufer gesucht werden, denn in der erwähnten Urkunde werden die Orte der fuldischen Mark nach ihrer geographischen Lage der Reihe nach verzeichnet, nämlich, ausgehend vom Schlosse Bingenheim zuerst die Orte auf dem rechten Horloffufer Reichelsheim, Echzell (incl. des dazugehörigen Gettenau) und Berstadt, sodann auf dem linken Ufer die Orte Dauernheim, Blofeld, Leidhecken, Steinerstadt. Der Ort Bisses dagegen, welches nach den jetzt vorhandenen Orten der ehemaligen fuldischen Mark unmittelbar nach Leidhecken hätte aufgeführt werden müssen, wird nicht erwähnt. Es wird aber solches im zweiten Mainzer Synodal-Register, als Filial von Echzell verzeichnet, wogegen, wie oben gesagt, Steinerstadt nicht erwähnt ist. Daß aber Steinerstadt eingegangen sei, wie gewöhnlich angenommen wird, ist mir nicht wahrscheinlich. Von eingegangenen Orten bleibt doch eine Gemarkung und für die selbe auch der Name des eingegangenen Ortes. Bei Steinerstadt ist dieses aber nicht der Fall, ja es ist nicht einmal ein, auch nur kleiner, Gemarkungsraum für ein ehemals auf dem linken Horloffufer an bezeichneter Stelle gelegen gewesener Ort denkbar. Ich glaube daher, daß der Ort Steinerstatt etwa seinen Namen mit der Zeit verändert habe, oder daß beide Orte, Steinerstadt und Bisses, wenigstens deren Gemarkungen, identisch gewesen und der erste Name nach und nach verschwunden, der letztere hingegen verblieben sei, während sie vielleicht früher nebeneinander bestanden hatten. Wenigstens wird schon in einer Urkunde vom 15. Mai 1389 der Name Bisses, und zwar eine Hofstätte zu Bisses, erwähnt. Ist meine Vermuthung gegründet, so mögen mit dem Namen Bisses früher nur ein adeliger Hof oder einige Höfe bezeichnet worden sein, nach welchen hin allmälig die Bewohner von dem ganz nahen Steinerstadt sich hingezogen.

Heute gilt Steinerstadt als Wüstung. [5]

Nachdem das Kloster Fulda gegen 500 Jahre im alleinigen Besitze der nach ihm benannten Fuldischen Mark gewesen, so trat gegen Ende des dreizehnten oder Anfang des vierzehnten Jahrhunderts eine Änderung im Besitzverhältnis ein. Hierüber ist auch zu vergleichen: Beschreibung des Gaues Wettereiba, von Dr. G. Landau Seite 31 (siehe unter Weblinks). Derselbe bemerkt hier, daß durch die fortdauernden Geldverlegenheiten der Äbte, die Fulder Mark aus dem Besitz des Stifts Fulda gekommen sei, und die Erwerbungen von Gebietstheilen der Fulder Mark durch Verpfändungen vermittelt worden seien. Schon 1303 sei Philipp von Falkenstein im Pfandbesitze gewesen.

Der Burg Bingenheim kommt zu dieser Zeit eine gewisse Bedeutung zu, daß allda schon früh ein eigenes Gericht errichtet worden ist. Wenn auch dieses lediglich fuldische Gericht nicht die Bedeutung und Ausdehnung eines Gaugerichtes innehatte, so stand es doch viel höher als ein Centgericht[6], indem es nicht nur über sämtliche Orte der Fuldischen Mark, sondern auch über alle übrigen bedeutenden Besitzungen des Klosters in dieser Gegend sich ausdehnte.

Aus diesem umfangreichen Gericht wurde später ein bloßes Markgericht, welches jährlich an 3 bestimmten Tagen gehalten wurde, wobei alle in der Fuldischen Mark begüterten – auch die aus dem späteren nassauischem Reichelsheim – bei namhafter Strafe erscheinen mußten.


Im Jahr 1423 wurden die dem Kloster verbliebenen Anteile an der Fuldischen Mark – Bingenheim, Reichelsheim, Echzell, Dauernheim, Blofeld und Leidhecken an Philipp von Nassau veräußert.

1570 verkauften die Nassauer Grafen, mit Genehmigung des Fuldaer Abts Balthasar, ihren Teil der Fuldischen Mark an die Landgrafschaft Hessen-Marburg. Ausgenommen blieb Reichelsheim, welches als fuldisches Lehen bei Nassau-Weilburg-Saarbrücken blieb. Hessen-Marburg hatte nunmehr die gesamte Fuldische Mark, ausgenommen Reichelsheim, in Besitz.

Mit dem kinderlosen Tod Ludwigs IV. und der daraufhin erfolgten Teilung der Landgrafschaft Hessen-Marburg im Jahr 1604 fiel die Fuldische Mark an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. Es folgten Jahrzehnte des Streites um die Erbschaft mit der Landgrafschaft Hessen-Kassel. 1648 kam das Amt Bingenheim nun endgültig zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, die dann 1806 zum Großherzogtum Hessen wurde.

Weblinks

direkter Link zu dem Abschnitt des zitierten Buches "Schriften des historischen Vereins" Achte Ausgabe 1854/56

zu Fuldische Mark siehe auch Seiten 12 - 33 des Buches "Beschreibung des Gaues Wettereiba von Dr. G. Landau 1855

Wikipedia-Artikel zur "Fuldischen Mark"

Zum Thema Markwald siehe auch den Artikel "Der Heuchelheimer Wald"

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Skizze der Fuldischen Mark; geographische Situation im 9. Jahrhundert



Erläuterungen

  1. Zur Zeit der Karolinger hießen "Villae regiae" die königlichen Domänen. In ihrer Wirtschaftsstruktur sind diese königlichen Güter mit der eines kleinen Dorfes vergleichbar
  2. Sammlung historischer Rechtsquellen des Spätmittelalters, die in der Regel mündlich überliefert oder nach Verhandlungen protokolliert wurde - siehe auch Olms-Weidmann: Digitalisiertes Wissen
  3. Synodalregister listet die zu jeder Sendpfarrei zugeteilten “zu betreuenden“ Orte auf
  4. Gelände mit mehreren zusammengehörenden Gebäuden/Einrichtungen
  5. Wüstung (auch Ödung oder Elende) ist die Bezeichnung für eine aufgegebene Siedlung oder Wirtschaftsfläche, an die nur noch Urkunden, Flurnamen, Reste im Boden, Ruinen oder örtliche mündliche Überlieferungen erinnern.
  6. Centgericht siehe Brockhaus-Lexikon http://www.zeno.org/nid/20000817848