Datei:Dorflinde.jpg

Aus Historisches Reichelsheim

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Beschreibung

Beschreibung Betreffend der Ausführung des Denkmalschutzes für Naturdenkmäler; hier Linde in Blofeld, teilte das Großherzogliche Kreisamt Büdingen der Großherzoglichen Bürgermeisterei Blofeld folgendes mit:

Büdingen, am 26ten Juni 1905 Wir haben beschlossen, die in Blofeld stehende Gemeindedorflinde gemäß Art. 33 Abt.1 des Gesetzes vom 16. Juli 1902 betr. den Denkmalschutz einem besonderen Schutz zu unterstellen. Gegen diese Anordnung kann der Gemeinderat innerhalb einer unerstrecklichen Frist von 4 Wochen, vom Zeitpunkt der Zustellung an gerechnet, bei uns Einspruch erheben.

Quelle Stadtarchiv Reichelsheim
Urheber Großherzogliche Kreisamt Büdingen
Datum 26 Juni 1905
Genehmigung
Anmerkung siehe dazu auch "Bilddatei: Blofeld Dorflinde Aufnahme um 1912"

Lizenz

Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde. Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.

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