Artikel der Rubrik "Damals" / Wehrfähige am Gasthaus Reuss - 1938

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Für den Stadtkurier 30. September 2016

Rubrik "Damals"

Verantwortlich und Ansprechpartner für die Rubrik "Damals" ist:

Horst Diehl
Bingenheimer Straße 29
mail-Adresse: h.diehl@web.de


Bildbeschreibung:

Weckesheim


1935 hatte die Reichsregierung das Wehrgesetz erlassen und die allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Deutschland braucht Soldaten für die Umsetzung seiner Außenpolitik.

§ 1. (1) Wehrdienst ist Ehrendienst am Deutschen Volke.
      (2) Jeder deutsche Mann ist Wehrpflichtig.
...

§ 4 Die Wehrpflicht dauert vom vollendeten 18. Lebensjahre bis zu dem auf die Vollendung des 45. Lebensjahres folgenden 31. März.


Mit der Besetzung des Rheinlandes 1936 und dem Anschluss Österreichs im März 1938 folgt Ende des Jahres 1938 die Sudetenkrise. Nun werden auch die älteren Jahrgänge gemustert.
Zu dieser Zeit erfuhren die Männer ein entsprechendes Ansehen, wenn sie gesund waren und als Wehrfähig eingestuft wurden.
Ein positives Musterungsergebnis war dementsprechend ein freudiges Ereignis. Dieser Anlass wurde gefeiert … man schmückte sich und ließ sich zur Erinnerung an diesen Tag in geselliger Runde ablichten.
Dieses Erinnerungsfoto zeigt die wehrfähigen Männer 1938 vor dem Gasthaus Reuss.


Weck Musterung 1938.jpg

obere Reihe von links: August Schäfer; Max ? (war Knecht bei Ludw. Best), Adolf Müller, Adolf Strebert, Wilhelm Leuck, Hugo Hilger,
Richard Fey, Karl Pfarrer, Karl Hofmann, ? Lindt, Richard Schinz und Eheleute Reuss.
untere Reihe von links: ? Schuffenauer, Otto Gutermuth, Robert Riess, Albrecht Lindt, Heinrich Strebert, Heinrich Steffan und Hans Stöbich.
Der junge Mann zw. den Reihen ist leider unbekannt.