Artikel der Rubrik "Damals" / Die Einführung der Rentenmark 1923
Für den Stadtkurier 10. November 2023
Rubrik "Damals"
Verantwortlich und Ansprechpartner für die Rubrik "Damals":
Horst Diehl, Vorsitzender des Heimat- und Geschichtsverein Reichelsheim/Wetterau e.V. (HGV)
Bingenheimer Straße 29
mail-Adresse: h.diehl@web.de
Die Einführung der Rentenmark am 15 Nov 1923
Die goldenen Zwanziger - das hat jeder schon einmal gehört.
Allerdings hatte Deutschland nicht viel abbekommen von dem weltweiten wirtschaftlichen Aufschwung der 1920er Jahre - zumindest nicht die erste Zeit.
Nach der Gründung des Deutschen Reichs in 1871 wurde die Mark als einheitliche Währung des Deutschen Reichs eingeführt. Ihr Wert war weitestgehend mit Gold abgedeckt. Zum 1. Januar 1876 löste die Goldmark die bis dahin noch gültigen unterschiedlichen Landeswährungen der 20 Bundesstaaten endgültig ab. Banknoten gab es zwar, wurden aber nicht überall anerkannt (Nur Bares ist Wahres). 1910 schließlich wurden die Noten zu gesetzlichen Zahlungsmitteln erklärt und mussten überall angenommen werden.
1914 - bereits vor Ausbruch des Krieges wurde die Golddeckung aufgehoben. Das Gold wurde anderweitig gebraucht und als Zahlungsmittel aus dem Verkehr gezogen. Aus der „Goldmark“ wurde die Papiermark. Mit dem Kriegsjahr 1916 wurden die Rohstoffe in Deutschland knapp und die bis dahin gültigen Münzen aus Silber oder die Kleinmünzen mit Edelmetalllegierung wurden nicht mehr geprägt. stattdessen gab die Reichsbank Münzen aus Eisen, Zink und Aluminium als sogenanntes Notgeld heraus.
Der Mangel an Münzgeld musste durch Papiergeld ausgeglichen werden und der steigende Bedarf an Papiergeld brachte die Reichsbank bald an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit.
Als gegen Ende des Sommers 1918 in breiten Bevölkerungskreisen Zweifel an einem guten Ausgang des Krieges aufkamen, setzte ein Sturm auf die Kassen der Banken und Sparkassen ein, da man sich möglichst Bargeld zu verschaffen suchte. Der Papiergeldumlauf stieg unkontrolliert an und man hatte zur Entlastung Hilfsbanknoten bei privaten Druckereien in Auftrag gegeben.
Mit dem verlorenen Krieg wurden von den Siegermächten vom Deutschen Reich als Kriegsentschädigung etwa 132 Milliarden Goldmark eingefordert. Um die Schulden begleichen zu können brachte die Reichsbank immer mehr Geld in Umlauf - allerdings ohne Wertgarantie. Die Folge war eine rasant ansteigende Inflation. Das Geld verlor schneller an Wert als es gedruckt werden konnte.
Bis Ende des Jahres 1921 waren nur Noten bis 1000 Mark in Umlauf. Ab 1922 bekam man dafür nicht einmal mehr ein Bonbon.
Im Januar 1922 wurde die erste Note mit einem Nennwert von 10.000 Mark herausgegeben.
Ab Mitte des Jahres 1922 ging es dann so schnell mit dem Wert der Mark bergab, daß Reichsbank und Reichsdruckerei mit dem Neudruck auch unter Zuhilfenahme privater Druckereien nicht mehr nachkamen und die Ausgabe privaten Notgeldes in großem Umfang zugelassen wurde.
Mit Datum 19. November 1922 kam der erste Geldschein mit einem Nennwert von 50.000 Mark (siehe Abbildung) in Verkehr, dem dann in schneller Folge immer höhere Nennwerte folgten. Die erste Note über 1 Million Mark erschien im Sommer 1923.
Während durch die anhaltende Hyperinflation die Währung weiter rasant an Wert verlor, wurden verschiedene Modelle zur Währungsstabilisierung diskutiert.
Mitte Oktober 1923 wurde die Deutsche Rentenbank errichtet, deren Grundkapital durch Zwangsanleihen auf den Grundbesitz von landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben finanziert wurde und ab dem 15. November 1923 wurde von der Rentenbank die Rentenmark als neues Zahlungsmittel ausgegeben. Zu dieser Zeit waren bereits Noten im Wert von einer bis hundert Billionen Mark in Verkehr.
Mit Hilfe der Rentenmark war es gelungen, die Mark bei einem Kurs von 1 Goldmark gleich 1 Billion Papiermark gleich 1 Rentenmark festzuhalten und damit für eine dauerhafte Stabilisierung die Voraussetzungen zu schaffen.
Am 30. August 1924 wurde offiziell als deutsche Währung die Reichsmark eingeführt.
Der Reichsmark wurde eine fiktive Golddeckung gesetzlich zugeordnet, wie sie derer vor Beginn des Ersten Weltkrieges 1914 entsprach. Ihr Wert galt im Verhältnis 1:1 zur Rentenmark.
Formal waren zu dieser Zeit die Mark, die Rentenmark, die Reichsmark und auch die gehorteten Goldmünzen der Kaiserzeit gesetzliche Zahlungsmittel und behielten ihre Gültigkeit bis zur Währungsreform in 1948.
Dieser Artikel ist in stark vereinfachter und komprimierter Form ein Auszug aus:
Das Papiergeld im Deutschen Reich 1871 - 1948
Herausgegeben von der Deutschen Bundesbank, Frankfurt im Dezember 1965
Der Geldschein wurde uns von Christa Raczkowski, Reichelsheim zur Verfügung gestellt.