Vorlage:Lic-HM70

Aus Historisches Reichelsheim

"Historisches Material (Urheber vor über 70 Jahren verstorben)"
Die Regelschutzfrist beträgt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (post mortem auctoris, abgekürzt p. m. a.) plus der Rest des laufenden Jahres.

Die Gemeinfreiheit beginnt demnach mit dem 1. Januar, der auf den 70. Todestag des Urhebers folgt.