Stadtrecht zu Reichelsheim

Aus Historisches Reichelsheim

Den Begriff Stadtrecht kann man nicht eindeutig erklären. Stadtrecht heute und Stadtrecht in früheren Zeitepochen - wie zum Beispiel im Mittelalter - haben völlig unterschiedliche Bedeutung und Auswirkung.

Im Lexikon ist nachzulesen:
Stadtrecht war im Mittelalter das in den einzelnen Städten geltende Recht, das von dem Landrecht - welches außerhalb der Stadtmauern galt - verschieden war. Stadtrecht konnte vom Kaiser oder Landesherrn als Privileg, Freiheitsbrief oder Handfeste verliehen werden und wurde dann von den Städten selbst erlassen und weiterentwickelt.

Der Begriff Mittelalter wiederum bezeichnet in der europäischen Geschichte die Epoche zwischen dem 6. und 15. Jahrhundert. Eine sehr lange Zeit also, in welcher der Status Stadtrecht mehrfach neu definiert wurde.

Reichelsheim soll durch seinen Landesherrn erstmalig 1665 die Stadtrechte erhalten haben. Seine Einwohner wurden zu freien Bürgern erklärt, es erhielt ein Stadtwappen mit den nassauischen Farben blau/orange und es ward genehmigt jährlich 3 Jahrmärkte abzuhalten.
Reichelsheim gehörte zu dieser Zeit in nassauisches Besitztum. Landesherr war Graf Friedrich von Nassau-Weilburg - welcher von 1663 bis 1675 das Land regierte.

In dem handschriftlich gefertigten „Heimatbuch der Stadt Reichelsheim“, das der frühere Lehrer Heinrich Keller 1935 abschloß und dem damaligen Bürgermeister unserer Stadt widmete, findet sich auf Seite 44 eine Kopie eines von ihm gefertigten Zeitungsartikels unter dem Titel: „Interessantes aus dem Freiheitsbrief vom Jahre 1665.“ Dieser Zeitungsartikel, dessen Erscheinungsdatum und -ort nicht angegeben wurde, ist in dem 1992 erschienenen Buch von Hagen Behrens "Reichelsheim in der goldenen Wetterau" (leicht gekürzt) wiedergegeben und hier nachzulesen:

siehe dazu auch den Artikel der Rubrik "Damals" / 350 Jahre Stadtrechte 350 Jahre Neugasse

Kurzbeschreibung zum Thema Stadtrecht siehe --> http://u01151612502.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Stadtrecht

Eine ausführliche Erklärung zum Stadtrecht ist hier nachzulesen --> http://www.leben-im-mittelalter.net/gesellschaft-im-mittelalter/sesshaftigkeit/die-stadt/stadtrecht.html


Kleine Anfrage des Abg. Lenz (CDU) vom 16.07.2002 betreffend Verleihung der Stadtrechte und Antwort des Ministers des Innern und für Sport --> http://starweb.hessen.de/cache/DRS/15/7/04087.pdf