Ortsteil Reichelsheim / Ortsbefestigung / Hexenturm / Publikationen

Aus Historisches Reichelsheim
  • Der Hexenmeister von Reichelsheim
von Karl Becker (wird als pdf-Datei mit entsprechender Anwendung geöffnet)
Artikel aus der Wetterauer Zeitung vom 09. Dez 2006 zu Karl Beckers Erzählung "Der Hexenmeister von Reichelsheim"
  • Der Hexenturm zu Reichelsheim
Von Albert Wolf
Nr. 24 / 22.11.1975 Hessische Heimat - Aus Natur und Geschichte
Unter dem Namen Richolfesheim war der Ort bekannt, als er im Jahre 817 urkundlich erwähnt, zur Fuldaer Mark gehörte. Ein weiterer Hinweis auf die Schreibweise des Namens findet sich in der Kirchenchronik. Der damalige Pfarrer Johann Ludwig machte im Jahre 1618 eine Eintragung unter dem Namen „richelsheimb“, woraus sinngemäß Reichelsheim entstanden ist.
Der Ort hatte eine wechselvolle Geschichte. Als er aus der Abtei Fulda herausgelöst war, fiel er an Nassau-Weilburg, war von 1637 bis 1647 hessisch, gehörte dann wieder zu Nassau-Weilburg bis 1740. Anschließend unterstand er bis 1758 Schwarzburg-Sondershausen, bis 1866 Nassau. Mit diesem Jahr wurde das Amt Reichelsheim, mit dem ihm seit 1803 verbundenen Pfarrdorf Dornassenheim, das zuvor kurmainzisch war, hessisch. Im Mittelalter war Reichelsheim durch Türme, Mauern und Wallgräben befestigt. Drei dieser Türme, unter ihnen der Hexenturm, des Weiteren das Stadttor als Eingang zum alten Friedhof sowie Reste der Befestigungsmauer sind noch vorhanden. Besonders der Haingraben sei erwähnt, der im Jahre 1897 im Zuge der Feldbereinigung mit den Resten der übrigen Wallgräben beseitigt wurde. Das Amt Reichelsheim hatte einen Amtmann. Er war im 17. Jahrhundert der Vertreter des Herzogs von Nassau. Seine Befugnisse umfassten die Befehlsgewalt über die Burgmannschaft, im Kriegsfalle- die Verteidigung der Stadt Reichelsheim und der Burg Bürgenheim, alle militärischen und gerichtlichen Angelegenheiten sowie die Erhebung der Abgaben. Seit dem Jahre 1665 war Reichelsheim Stadt. Die Stadtrechte wurden von dem Grafen Friedrich von Nassau-Weilburg verliehen. Nach einer gewaltigen Feuersbrunst, die verheerende Folgen hatte, erhielt das Städtchen auf Fürbitte des Grafen im Jahre 1668 von Kaiser Leopold in Wien die Marktrechte, im Laufe eines Jahres drei Märkte abzuhalten. In den Alltag der ländlichen Abgeschiedenheit fraß sich 1656 wie eine Seuche der Hexenwahn. So erhielt der eingangs erwähnte Hexenturm eine unrühmliche Bedeutung. Ging einem Bauern die Kuh ein oder erkrankte ein Kind schwer, dann konnte nur eine Hexe daran schuld sein. Man verfiel auf den Gedanken, daß eine alte Frau in der Nachbarschaft mit dem bösen Blick allein an dem Unheil verantwortlich sei. Diese Meinung sprach sich bald herum, und jedermann bezog sich bei einem unangenehmen Vorkommnis auf die im Umlauf befindliche Meinung. Es blieb aber nicht bei einer Person, der man Teufelskünste und ähnliche bösartige Macht zuschrieb. Auch die Zauberei wurde damit in Verbindung gebracht. In jenen Jahren war Amtmann und Gerichtsherr ein Herr von Lassinger, der als aufgeklärter Mann von -solchen dunklen Machenschaften nichts hielt. In Bingenheim führte der Hexenrichter Kaspari ein wahres Schreckensregiment. Leute, die seinen Fängen entkommen waren und in Reichelsheim Unterschlupf gefunden hatten, wollte er vom Amtmann von Lassinger ausgeliefert haben, der sich dem widersetzte. Kaspari erreichte es bei der nassau-weilburgischen Regierung, daß von Lassinger abgelöst wurde. An seiner Stelle übernahm Graf Johann von Idstein das Amt und alle damit verbundenen Befugnisse, so auch die eines Hexenrichters. Im Rathaus waren die Handwerksleute dabei, die Gerichts- und Marterstube nach den Weisungen des neuen Herrn herzurichten. Folter- *und Marterwerkzeuge wurden herbeigeschafft. Die Folter wurde in die Mitte des Marterraumes gestellt, die übrigen Marterwerkzeuge, wie die Daumenstöcke, der gespickte Hase und der spanische Bock, standen daneben. Dazu gehörten Peitschen und Haselruten. Ausführende waren der Scharfrichter und die Henkersknechte. Bei der Prozedur anwesend waren der Gerichtsherr, die Schöffen und der Schreiber. Es wurden Untersuchungen eingeleitet, die sich gegen verdächtige Personen richteten, die dann verhaftet und verhört wurden. Für die Inhaftierung diente der Hexenturm. Hier hatte man nach den Angaben aus Weilburg, das auch die Marterwerkzeuge geliefert hatte, ein Gebälk angebracht, in das der Verhaftete in einer Stellung eingeschlossen wurde, die ihm ein Entweichen unmöglich machte. Vorgeführt wurden die Unglücklichen von einem aus Weilburg gekommenen Henkersknecht, der den Schlüssel zum Hexenturm jeweils wieder abliefern mußte. Zahlreiche unschuldige Menschen wurden gefoltert, verurteilt und vor den Mauern der Stadt auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Manche der Eingekerkerten und Gefolterten denunzierten in ihren Schmerzen andere Bewohner.
Das markanteste Beispiel ist die Geschichte des Zimmermeisters Hans Geis zu Reichelsheim. Ein ehrbarer junger Mann, der in der Fremde sein Zimmerhandwerk vervollkommnet hatte, war dabei, sich nach seiner Rückkehr ein Haus zu bauen und danach die Tochter eines begüterten Reichelsheimer Bauern zu heiraten. Dieser Mann widersetze sich aber einer ehelichen Verbindung. Daß dem Hans Geis der Hausbau in relativ kurzer Zeit gelang, hatte sogleich die Neider auf den Plan gerufen. Man warf ihm heimlich vor, mit dem Teufel im Bunde zu sein. An einem Balken seines Hauses hatte Hans Geis die Worte eingemeißelt: „Anno 1654 Hans Geis erbaut und zimmert dieses selber Ach Gott sei dieses Jahr mein Helfer“ Was das Haus betraf, sagte man ihm nach, er sei um Mitternacht gesehen worden, wie er beim Schneiden der schweren Balken an das eine Ende der Trummsäge seinen Hut gehängt und somit die Kraft des Teufels für sich und seine Arbeiten erlangt habe, und auch das Hufeisen über der Haustür stamme vom Teufelsfuß. Man ging sogar so weit, ihn öffentlich als Hexenmeister zu bezichtigen. Das Gerede kam dem Grafen Johann zu Ohren. Als Amtmann und Hexenrichter versuchte er dem Beschuldigten beizukommen. Er suchte in „Sprengers Hexenkammer“ nach einer Möglichkeit, den Sohn des nassau-weilburgischen Torwarts Johann Peter Geis vor das Gericht zu' bringen.Hier mußte der Amtmann aus seinem Rechtsführer herausfinden, wie man gegen Angehörige nassau-weilburgischer Bediensteter vorzugehen hat. Aus all den endlosen Sätzen des Dominikaners, eines Professors der Theologie mit Namen Jakob Sprenger, der gegen Ende des 15. Jahrhunderts das Buch „Malleus maleficarum“ herausgegeben hatte, vermochte der Graf nichts herauszufinden, was ihn zur Verhaftung des Hans Geis ermächtigt hätte. Er stieß das Recht um und bediente sich der Gewalt. Über Nacht ließ er den Unschuldigen durch den Stadtbüttel verhaften. Der Tag der Vernehmung in der Marterstube war gekommen. Das Wort erhielt vom Gerichtsherrn der älteste Schöffe. Dieser brachte gegen den Angeklagten vor, daß er nachts zwischen 11 und 12 Uhr gesehen worden sei, wie er mit Hilfe des Teufels die Balken zu seinem Hausbau gesägt habe. Des Weiteren habe er Hagelwetter herbeigezaubert und dadurch den Bauern großen Schaden zugefügt. Dem Balthasar Oberdörfer habe er seine Kühe und seine Tochter verhext. Eine als Hexe verbrannte Frau namens Anna Uhrig habe in ihrem Geständnis auf der Folter ausgerufen, Hans Geis sei in der Walburgisnacht auf einem Stecken nach dem Lohberg geritten und habe dort am Götterstein mit Hexen Tänze aufgeführt. Auf eindringliches Befragen des Gerichtsherrn ließ sich Hans Geis nicht dazu bringen, die Vorwürfe zu bejahen. „Ich habe nichts Unrechtes getan und auch nichts zu gestehen!“ rief er in den Raum. Mit allen möglichen Drohungen versuchte der Scharfrichter ihn zu einem Geständnis zu zwingen. „Ich schwöre es, daß alles in der Anklage erlogen und erfunden ist“, schrie Hans Geis mit lauter und fester Stimme. „Euer Hexenwahn ist eine Verirrung und ein Schwindel.“ Mit der Folter versuchte man, das Geständnis zu erpressen. Aber auch damit war nichts zu erreichen. Inzwischen geschah etwas zugunsten des Hans Geis. Der Diener des Gerichtsherrn meldete, daß hoher Besuch den' Grafen Johann im Amtshaus erwarte. Die Sitzung war aufgehoben und vertagt. Der Gefolterte wurde zum Hexenturm zurückgebracht. Beim Dämmerschoppen hatte der Torwart Johann Peter Geis, der Vater des Beschuldigten, den Henkersknecht aus Weilburg getroffen und herausgefunden, daß beide einmal zusammen die Schulbank gedrückt hatten. Der Weilburger versprach Hilfe bei der geplanten Flucht des Hans Geis, indem er die Tür des Hexenturmes am Abend nicht verschließen wolle. Das geschah dann auch an einem regnerischen Abend. Das Gebälk, das den Inhaftierten einschloß, war so eingestellt, daß sich dieser ohne große Mühe befreien konnte. Am Stadttor erwartete der Turmwart um Mitternacht seinen Sohn und entließ ihn in die Freiheit. Der Vorfall selbst wurde von Seiten des Henkersknechtes als ein Werk des Teufels hingestellt, der hier seine Hand im Spiele gehabt haben mußte. Trotz einer peinlichen Untersuchung und Ortsbesichtigung konnte dem Helfer nichts nachgewiesen werden. Nach einer gewissen Zeit mußten nach einer Kabinettsverfügung des Herzogs im Nassau-Weilburgischen Lande alle Hexenprozesse eingestellt und sämtliche dieser halb angeklagte Personen freigelassen werden. Geflohene oder Ausgewiesene konnten wieder zurückkehren. Unter ihnen war auch Hans Geis. Diese Nachricht traf den Grafen Johann von Idstein schwer, hatte er sich doch ausgerechnet, eine Anerkennung für seine Verdienste um die Hexenprozesse zu erhalten und eines Tages in den Fürstenstand erhoben zu werden. Gekränkt reichte er seinen Abschied ein, der ihm auch gewährt wurde. Danach kehrte in dem so schwer geprüften Städtchen wieder Vernunft und Ruhe ein.