Ortsteil Reichelsheim / Hexenprozesse: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Historisches Reichelsheim
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Es muß zwingend differenziert werden zwischen Anklage, Verfolgung und Prozeß.<br>
 
Es muß zwingend differenziert werden zwischen Anklage, Verfolgung und Prozeß.<br>
Gotteslästerung, Angst vor dem Teufel, die Fähigkeit zu Zaubern, das Böse im Zusammenspiel mit Mensch und Dämonen diese ganze Hetzerei hat zu einer Anklagewut geführt, oft nur wegen verschmähter Liebe oder aus Neid, Hass und Angst.
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Gotteslästerung, Angst vor dem Teufel, die Fähigkeit zu Zaubern, das Böse im Zusammenspiel mit Mensch und Dämonen ... diese ganze Hetzerei hat zu einer Anklagewut geführt, oft nur wegen verschmähter Liebe oder aus Neid, Hass und Angst.
 
Solange die Anklage keine größere Strafe nach sich zog, solange ist auch nichts passiert. Eskaliert ist die Situation in Reichelsheim erst, als der Bingenheimer Kanzleirat Hunefeld, ein Landgräflich-Hessischer Verwaltungsbeamter, an den Keller (Amtmann) der gräflich-nassauischen Verwaltung von Reichelsheim das schriftliche Ersuchen gestellt hatte, einen Joachim Lang gefangen zu nehmen und - so heißt es - auszuliefern, der wohl gemeinsam mit anderen Mittätern auf Bingenheimer Territorium einen Totschlag verübt haben soll. Der Keller leitete dieses Ansinnen an seinen Dienstherren und Grafen Johann Ende November 1657 weiter, welcher anordnete, die Sache zu untersuchen. Joachim Lang gesteht bei einem Verhör ein länger zurückliegendes Kriegsverbrechen in Bingenheim, in dem er in einem anderen Verfahren als Kumpane von Reichelsheimer Zauberern bezichtigt wurde. Johann lässt sich Auszüge Bingenheimer Prozessprotokollen kommen, in denen Reichelsheimer Einwohner eine Rolle spielten - in der Sprache der Zeit 'besagt' wurden. Dieser Fall führte also dazu, daß sich nun der Graf Johann persönlich mit Angeklagten befasste, die in irgend einer Weise einen Zauberer- bzw. Hexereibezug hatten. Auch der Reichelsheimer Pfarrer Johan Hieronymus Frech hatte nach Weilburg zu berichten, was er zum Hexenunwesen in Reichelsheim zu sagen hatte. Obwohl er in seiner seelsorgerischen Funktion schon fast 20 Jahre im Ort tätig war und bestimmt jedes noch so unbedeutende Geheimnis kannte, gab er sich überrascht und erschrocken darüber, was seinen Gemeindegliedern nachgesagt wurde. In den letzten Januartagen von 1658, erreichte ein aufgeregter Brief des Kellers die Räte in Weilburg. Die Situation in Reichelsheim habe an Brisanz gewonnen. Offenbar waren die verschiedenen Nachforschungen an die Öffentlichkeit gedrungen und die Bevölkerung war entsprechend nervös. Einer der Verdächtigen habe sich bereits aus dem Staub gemacht. Ein wenig zu spät kam des Grafen Johann Anweisung, den Cratz Schornstein mit seiner Frau, den Marx Diehl nebst Frau sowie die Müllerin (Spielmann) mit ihrer Tochter zu inhaftieren, denn der Cratz war schließlich bereits geflohen. Der Graf gab seinen Räten „freie Hand“: Johann bestimmte, es seien alle Personen, bei denen es für nötig erachtet werde, gefangen zu setzen, zu verhören und deren Vermögen zu beschlagnahmen. Er forderte überdies, dass ein Weilburger Rat persönlich in Reichelsheim anwesend zu sein habe.
 
Solange die Anklage keine größere Strafe nach sich zog, solange ist auch nichts passiert. Eskaliert ist die Situation in Reichelsheim erst, als der Bingenheimer Kanzleirat Hunefeld, ein Landgräflich-Hessischer Verwaltungsbeamter, an den Keller (Amtmann) der gräflich-nassauischen Verwaltung von Reichelsheim das schriftliche Ersuchen gestellt hatte, einen Joachim Lang gefangen zu nehmen und - so heißt es - auszuliefern, der wohl gemeinsam mit anderen Mittätern auf Bingenheimer Territorium einen Totschlag verübt haben soll. Der Keller leitete dieses Ansinnen an seinen Dienstherren und Grafen Johann Ende November 1657 weiter, welcher anordnete, die Sache zu untersuchen. Joachim Lang gesteht bei einem Verhör ein länger zurückliegendes Kriegsverbrechen in Bingenheim, in dem er in einem anderen Verfahren als Kumpane von Reichelsheimer Zauberern bezichtigt wurde. Johann lässt sich Auszüge Bingenheimer Prozessprotokollen kommen, in denen Reichelsheimer Einwohner eine Rolle spielten - in der Sprache der Zeit 'besagt' wurden. Dieser Fall führte also dazu, daß sich nun der Graf Johann persönlich mit Angeklagten befasste, die in irgend einer Weise einen Zauberer- bzw. Hexereibezug hatten. Auch der Reichelsheimer Pfarrer Johan Hieronymus Frech hatte nach Weilburg zu berichten, was er zum Hexenunwesen in Reichelsheim zu sagen hatte. Obwohl er in seiner seelsorgerischen Funktion schon fast 20 Jahre im Ort tätig war und bestimmt jedes noch so unbedeutende Geheimnis kannte, gab er sich überrascht und erschrocken darüber, was seinen Gemeindegliedern nachgesagt wurde. In den letzten Januartagen von 1658, erreichte ein aufgeregter Brief des Kellers die Räte in Weilburg. Die Situation in Reichelsheim habe an Brisanz gewonnen. Offenbar waren die verschiedenen Nachforschungen an die Öffentlichkeit gedrungen und die Bevölkerung war entsprechend nervös. Einer der Verdächtigen habe sich bereits aus dem Staub gemacht. Ein wenig zu spät kam des Grafen Johann Anweisung, den Cratz Schornstein mit seiner Frau, den Marx Diehl nebst Frau sowie die Müllerin (Spielmann) mit ihrer Tochter zu inhaftieren, denn der Cratz war schließlich bereits geflohen. Der Graf gab seinen Räten „freie Hand“: Johann bestimmte, es seien alle Personen, bei denen es für nötig erachtet werde, gefangen zu setzen, zu verhören und deren Vermögen zu beschlagnahmen. Er forderte überdies, dass ein Weilburger Rat persönlich in Reichelsheim anwesend zu sein habe.
  

Version vom 12. Februar 2020, 10:21 Uhr

Mittlerweile sind wir, was das Thema Hexenverfolgung in Reichelsheim angeht, etwas schlauer.

Es muß zwingend differenziert werden zwischen Anklage, Verfolgung und Prozeß.
Gotteslästerung, Angst vor dem Teufel, die Fähigkeit zu Zaubern, das Böse im Zusammenspiel mit Mensch und Dämonen ... diese ganze Hetzerei hat zu einer Anklagewut geführt, oft nur wegen verschmähter Liebe oder aus Neid, Hass und Angst. Solange die Anklage keine größere Strafe nach sich zog, solange ist auch nichts passiert. Eskaliert ist die Situation in Reichelsheim erst, als der Bingenheimer Kanzleirat Hunefeld, ein Landgräflich-Hessischer Verwaltungsbeamter, an den Keller (Amtmann) der gräflich-nassauischen Verwaltung von Reichelsheim das schriftliche Ersuchen gestellt hatte, einen Joachim Lang gefangen zu nehmen und - so heißt es - auszuliefern, der wohl gemeinsam mit anderen Mittätern auf Bingenheimer Territorium einen Totschlag verübt haben soll. Der Keller leitete dieses Ansinnen an seinen Dienstherren und Grafen Johann Ende November 1657 weiter, welcher anordnete, die Sache zu untersuchen. Joachim Lang gesteht bei einem Verhör ein länger zurückliegendes Kriegsverbrechen in Bingenheim, in dem er in einem anderen Verfahren als Kumpane von Reichelsheimer Zauberern bezichtigt wurde. Johann lässt sich Auszüge Bingenheimer Prozessprotokollen kommen, in denen Reichelsheimer Einwohner eine Rolle spielten - in der Sprache der Zeit 'besagt' wurden. Dieser Fall führte also dazu, daß sich nun der Graf Johann persönlich mit Angeklagten befasste, die in irgend einer Weise einen Zauberer- bzw. Hexereibezug hatten. Auch der Reichelsheimer Pfarrer Johan Hieronymus Frech hatte nach Weilburg zu berichten, was er zum Hexenunwesen in Reichelsheim zu sagen hatte. Obwohl er in seiner seelsorgerischen Funktion schon fast 20 Jahre im Ort tätig war und bestimmt jedes noch so unbedeutende Geheimnis kannte, gab er sich überrascht und erschrocken darüber, was seinen Gemeindegliedern nachgesagt wurde. In den letzten Januartagen von 1658, erreichte ein aufgeregter Brief des Kellers die Räte in Weilburg. Die Situation in Reichelsheim habe an Brisanz gewonnen. Offenbar waren die verschiedenen Nachforschungen an die Öffentlichkeit gedrungen und die Bevölkerung war entsprechend nervös. Einer der Verdächtigen habe sich bereits aus dem Staub gemacht. Ein wenig zu spät kam des Grafen Johann Anweisung, den Cratz Schornstein mit seiner Frau, den Marx Diehl nebst Frau sowie die Müllerin (Spielmann) mit ihrer Tochter zu inhaftieren, denn der Cratz war schließlich bereits geflohen. Der Graf gab seinen Räten „freie Hand“: Johann bestimmte, es seien alle Personen, bei denen es für nötig erachtet werde, gefangen zu setzen, zu verhören und deren Vermögen zu beschlagnahmen. Er forderte überdies, dass ein Weilburger Rat persönlich in Reichelsheim anwesend zu sein habe.

Jetzt gab es also kein zurück mehr:

Bis Ende Februar wurden von ursprünglich 21 denunzierten Personen 10 Menschen examiniert, also verhört. Dabei handelte es sich um (1 – 10)

(1) Catharina, Hanß Eberts und dessen Frau (4) Tochter, 10 Jahre alt.
(2) Catharina, Philips Fingers (10) Tochter, 14 – 15 Jahre alt
(3) Catharina, des Müllers und dessen Frau (6) Tochter, 15 – 16 Jahre alt
(4) Elisabeth, Joh. Eberts Frau (die Beckerin), ungef. 50 Jahre alt, Mutter von (1).
(5) Catharina, Cratz Schornsteins Frau, etwa 47 Jahre alt
(6) Catharina Spielmann, des Müllers Frau, 50 Jahre alt, Mutter von (3).
(7) Fronica, Hanß Schmaltzen Frau, ungef. 44 Jahre alt
(8) Catharin, Marx Diehls (9) Frau, 64 Jahre alt
(9) Marx Diehl, Alter nicht genannt, Ehemann von (8), verstirbt während der Haft - vermutlich in Folge der Folter.
(10) Philipp Finger, Alter nicht genannt, Vater von (2); Ihm gelingt nach dem 1. Verhör die Flucht aus dem Turm an einem selbstgeknüpften Seil.
(11) Johann Emrich
(12) Cratz Schornstein, Ehemann von (5), floh vor Beginn der Verhöre

Johann Emrich (11), der als Teufelstäufer benannt worden war, wurde aus unbekannten Gründen frühestens Ende Februar inhaftiert. Der schwerbelastete Cratz Schornstein (12) hatte sich bereits vorab durch Flucht seiner Gefangennahme entzogen.

Vermutlich sind die Verdächtigen sukzessive verhaftet worden und nicht in einer einzelnen Aktion. Dass die 3 minderjährigen Mädchen (1-3) ebenso wie die meisten anderen Personen im Turm gefangen gehalten wurden, ist nicht gesichert. Es gab auch andere, sichere Unterbringungsmöglichkeiten.

Die beiden erstgenannten Mädchen wurden nur gütlich verhört. Dem Dritten wurden die Schraubstöcke zwar angelegt, nicht aber fest angezogen. Die Erwachsenen wurden mittels Daumen- und Fußschrauben zu Geständnissen gepresst, Marx Diehl zudem mit auf dem Rücken zusammengebundenen Armen aufgezogen.

Philipp (Lips) Finger gelang, noch bevor er gefoltert wurde, zu Beginn seines Verhörs die Flucht aus dem Turm. Mit einem selbstgeknüpften Strohseil konnte er sich von der oberen Turmbrüstung abseilen und entkommen. Dem Grafen wurde berichtet, dass die Flucht nur mit aktiver Unterstützung des Teufels möglich gewesen sei. Johann schien diese wortreiche Schilderung mit einer gewissen Skepsis zur Kenntnis genommen zu haben. Er bemängelte, den Lips Finger nicht in Ketten gelegt und ordentlich bewacht zu haben. Eine großflächige Fahndung nach dem Ausbrecher blieb erfolglos.

Marx Diehl, der schon vorher als besonders großsprecherisch beschrieben worden war, hielt der verschärften Tortur zunächst stand. In der Nacht darauf allerdings verstarb er in seiner Zelle im Turm.

Insgesamt wurden 8 Menschen wegen Hexerei hingerichtet. Aus den Abrechnungen von 1661 leitet sich ab, dass die Gerichtstage mit Exekutionen zu 2 Terminen stattfanden. Die Zuordnung der Personen zu den Terminen ist sehr wahrscheinlich, nicht aber ganz sicher im Falle des Johann Emrichs:

Samstag, 20. März 1658
Elisabet, Johann Eberhard Beckerß Frau - stranguliert und verbrannt
Catharina, Pancratz Schornsteins Frau - stranguliert und verbrannt
Catharina, Frau des Müllers Spielmann - stranguliert und verbrannt
Veronica, Hanß Schmaltzens Frau - stranguliert und verbrannt
Catharina, Marx Diehls Frau - stranguliert und verbrannt

Dienstag, 23. März 1658
Catharina, Philip Fingers Tochter - enthauptet, nicht verbrannt
Catharina, Tochter des Müllers Spielmann - enthauptet, nicht verbrannt
Johann Emrichs - unbekannt

In der Abrechnung der Kosten der Verfahren ist nicht von 8, sondern von 9 hingerichteten Personen die Rede. Der Henker hatte nämlich ausdrücklich 9 Fallpauschalen für hingerichtete Persohnen in Rechnung gestellt und erhalten. Dass der Scharfrichter am 25. Februar die Leiche des während der Haft verstorbenen Marx Diehl auf einer Schleife aus dem Ort transportiert und zu Pulver verbrand habe kommt den erforderlichen Tätigkeiten einer „normalen“ Hinrichtung recht nahe und könnte seine Rechnung erklären: 8 Hinrichtungen und eine gesonderte Verbrennung.

Im Normalfall wurden überführte Hexen lebend verbrannt. Bei lebender Verbrennung verkürzte man oft gnadenhalber den Todeskampf – auch um die Umstehenden nicht allzu sehr zu belasten – indem um den Scheiterhaufen und den Pfahl, an dem der Verurteilte festgebunden war, eine hölzerne Hütte gezimmert war. Dadurch trat ein schnellerer Tod, zumindest Bewusstlosigkeit, durch die Rauchgase ein. Graf Johann hatte verfügt, dass die von den 5 Delinquentinnen, die fleißig Zum gebett sich geben Und buße thun würden, selbige in der hütten strangulirt und hernach [zu] verbrennen seien. Die vorherige Strangulierung galt als eine weitere Abmilderung. Noch mehr Gnade wurde dem zu Teil, der durch das Schwert enthauptet wurde. Dies wurde den beiden Mädchen gewährt. Die nicht verbrannten Überreste wurden oft unmittelbar auf dem Gelände der Richtstätte vergraben. Als Akt der Milde galt, den Körper nicht zu verbrennen, sondern zu bestatten, meist aber nur an der Außenmauer des Kirchhofs bzw. direkt auf dem Richtplatz. Weil in den religiösen Vorstellungen der Zeit die Auffassung vorherrschte, dass eine Wiederauferstehung am Jüngsten Tage einen möglichst unversehrten Körper erforderte, wollte man dem Toten zuliebe die Möglichkeit offen lassen, dass, wenn Gott ihm seine Sünden nachsehen würde, eine Auferstehung möglich wäre. Die beiden Endlichen Rechtstage und Hinrichtungen sind mit größter Wahrscheinlichkeit in Reichelsheim so verlaufen wie oben geschildert.

Das Verfahren hatte einen Anfang und ein definitives Ende und wurden in kürzester Zeit abgewickelt - ganz im Gegensatz zur Handhabung in Bingenheim, wo sich die Hinrichtungen über 8 quälende Jahre hinzogen. Alle 8 Reichelsheimer Hingerichtete entstammten der ersten Verdächtigungsliste, niemand kam hinzu, und alle waren von Anfang an schwererer Verbrechen bezichtigt. Von den 4 Personen, gegen die „eigentlich“ auch vorzugehen wäre, waren 2 flüchtig, einer während des Verfahrens gestorben und die 10-jährige begnadigt.

Um es auf den Nenner zu bringen heißt das, daß die Zeit der eigentlichen Hexenprozesse in Reichelsheim nur von Ende Januar bis Ende Februar 1658 gerade einmal 5 Wochen betrug.

Aber die Zeit der Denunzierungen und Anklagen war noch lange nicht vorbei - nur gab es keine Prozesse mehr. Ein Hinrichtungsfall gab es noch im Jahr 1665. Das seinerzeit 10 jährige begnadigte Mädchen wurde nun im Alter von 17 Jahren erneut besagt und zur Anklage nach Weilburg geschickt. Dort wurde sie verhört, verurteilt und hingerichtet.

Das ist die Aktenlage, so, wie sie im Januar 2018 von Stefan Zöphel an den Geschichtsverein weitergegeben wurde. (Hier nur ein kleiner Auszug der fast 300-Seitigen Ausarbeitung, die sich mit der Hexenverfolgung durch den Grafen Johann von Nassau-Idstein beschäftigt)

Genau so hatte es 1988 schon Gerhard Hofmann recherchiert und beschrieben und beide: Gerhard Hofmann als auch Hagen Behrens erwähnen 58 Opfer durch Hexenverfolgung, so, wie es bereits Adam Spamer in seiner Chronik erwähnt hatte ... allerdings leider ohne auffindbaren Quellennachweis.




Schließlich und endlich starben 58 Menschen aus Reichelsheim, fast alles Frauen, verurteilt als Hexen, als „Anti-Christen" ... (Seite 57)

... so schreibt Hagen Behrens in seinem 1992 veröffentlichten Buch "Reichelsheim in der goldenen Wetterau - Betrachtungen zu der Geschichte und den Geschichten einer Ackerbürgerstadt" und beruft sich dabei auf die Betrachtung der Untersuchung zu den Hexenprozessen auf den Seiten 97 - 119 aus der zweiten Auflage des Hexenmeister von Reichelsheim geschrieben von Karl Becker

Über die Hexenprozesse in Reichelsheim verschafft uns Hagen Behrens auf den Seiten 51 bis 59 einen guten Überblick zu den Geschehnissen der damaligen Zeit.

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