Ortsteil Reichelsheim / Die Nassauische Herrschaft: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Historisches Reichelsheim
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Reichelsheim war von nun an in seinen Grenzen von hessischem Land umgeben. Damit ist der [[Stadt, Flecken und Dorf|Flecken ]]  Reichelsheim eigenständiges Amt der Grafschaft Nassau-Weilburg, zu dem aufgrund seiner geografischen Lage keine weiteren Orte angehören als Reichelsheim selbst. Im gleichen Jahr wurde mit dem Bau des heutigen "historischen Rathauses" begonnen.  
 
Reichelsheim war von nun an in seinen Grenzen von hessischem Land umgeben. Damit ist der [[Stadt, Flecken und Dorf|Flecken ]]  Reichelsheim eigenständiges Amt der Grafschaft Nassau-Weilburg, zu dem aufgrund seiner geografischen Lage keine weiteren Orte angehören als Reichelsheim selbst. Im gleichen Jahr wurde mit dem Bau des heutigen "historischen Rathauses" begonnen.  
  
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Albrecht_(Nassau-Weilburg) Albrecht von Nassau-Weilburg-Ottweiler] (* 26. Dezember 1537 in Weilburg; † 11. November 1593 in Ottweiler) regierte von 1559 an mit seinem jüngeren Bruder [https://de.wikipedia.org/wiki/Philipp_IV._(Nassau-Weilburg) Philipp IV.]  (* 14. Oktober 1542 in Weilburg; † 12. März 1602 in Saarbrücken) die Teilgrafschaft Nassau-Weilburg zusammen. Nach der vollständigen Teilung des Landes in 1571 war Albrecht alleiniger Herrscher bis zu seinem Tode.  
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*[https://de.wikipedia.org/wiki/Albrecht_(Nassau-Weilburg) Albrecht von Nassau-Weilburg-Ottweiler] (* 26. Dezember 1537 in Weilburg; † 11. November 1593 in Ottweiler) regierte von 1559 an mit seinem jüngeren Bruder [https://de.wikipedia.org/wiki/Philipp_IV._(Nassau-Weilburg) Philipp IV.]  (* 14. Oktober 1542 in Weilburg; † 12. März 1602 in Saarbrücken) die Teilgrafschaft Nassau-Weilburg zusammen. Nach der vollständigen Teilung des Landes in 1571 gelangte Reichelsheim zum gräflichen Besitz Philipp IV.
  
Albrecht († 11. November 1593) bestimmte seine Söhne Wilhelm († 25. November 1597) und Johann Casimir († 29. März 1602) zu seinen Nachfolgern für die Grafschaft Nassau - Weilburg und Ludwig erhielt die linksrheinischen Gebiete der Herrschaft Ottweiler mit Homburg, Kirchheim und Lahr.  
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Albrecht († 11. November 1593) bestimmte seine Söhne Wilhelm († 25. November 1597) und Johann Casimir († 29. März 1602) zu seinen Nachfolgern für seine Teilgrafschaft Nassau-Weilburg und Ludwig erhielt die linksrheinischen Gebiete der Herrschaft Ottweiler mit Homburg, Kirchheim und Lahr.  
  
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_(Nassau-Weilburg) Wilhelm von Nassau-Weilburg] (* 25. August 1570; † 19. November 1597). Er erhielt nach dem Tod des Vaters den Besitz Weilburg und regierte nur vier Jahre.
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[https://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_(Nassau-Weilburg) Wilhelm von Nassau-Weilburg] (* 25. August 1570; † 19. November 1597). Er erhielt nach dem Tod des Vaters den Besitz Weilburg und regierte nur vier Jahre.
  
Nach Wilhelms frühen Tod Am 19. November 1597 fiel seine Hinterlassenschaft an seine überlebenden Brüder Ludwig II. und Johann Casimir. Ludwig II. und Johann Casimir erklärten das Erbe zum gemeinsamen Besitz und regierten diesen gemeinsam. 1599 wurde Johann Casimir aus der Vormundschaft entlassen und regierte seinen Besitz von nun an alleine.  
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Nach Wilhelms frühen Tod Am 19. November 1597 fiel seine Hinterlassenschaft an seine überlebenden Brüder Ludwig II. und Johann Casimir. Ludwig II. und Johann Casimir erklärten das Erbe zum gemeinsamen Besitz und regierten diesen gemeinsam.  
  
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Casimir_(Nassau-Weilburg) Johann Casimir von Nassau-Weilburg] (* 24. September 1577; † 29. März 1602)
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[https://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Casimir_(Nassau-Weilburg) Johann Casimir von Nassau-Weilburg] (* 24. September 1577; † 29. März 1602)
  
Graf Philipp IV. von Nassau-Weilburg / Philipp III. von Nassau-Saarbrücken setzte - da es in seiner Grafschaft keine männlichen Nachkommen gab - am 22. Juli 1601 einen neuen Vertrag zu Gunsten seiner Neffen auf und legte unter anderem fest, dass Johann Casimir das Amt Weilburg, Merenberg, Löhnberg, Alt- und Neuweilnau, die Stadt Usingen, das Stockheimer Gericht, das Amt Nassau, Sonnenberg, Wehen, Kirberg, Reichelsheim, Stauf und das Kloster Rosenthal erhalten sollte. Graf Philipp III. starb am 12. März 1602, wodurch die Brüder das festgelegte Erbe erlangten. Bevor jedoch das Erbe angetreten werden konnte, verstarb Johann Casimir am 29. März 1602. Mit seinem Tod erlosch die Linie und sein gesamtes Erbe fiel an den einzigen noch lebenden Bruder, an Graf Ludwig II.  
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Graf Philipp IV. von Nassau-Weilburg / Philipp III. von Nassau-Saarbrücken setzte - da es in seiner Grafschaft keine männlichen Nachkommen gab - am 22. Juli 1601 einen Vertrag zu Gunsten seiner Neffen auf und legte unter anderem fest, dass Johann Casimir das Amt Weilburg, Merenberg, Löhnberg, Alt- und Neuweilnau, die Stadt Usingen, das Stockheimer Gericht, das Amt Nassau, Sonnenberg, Wehen, Kirberg, '''Reichelsheim''', Stauf und das Kloster Rosenthal erhalten sollte. Graf Philipp starb am 12. März 1602, wodurch die Brüder das festgelegte Erbe erlangten. Bevor jedoch das Erbe angetreten werden konnte, verstarb Johann Casimir am 29. März 1602. Mit seinem Tod erlosch die Linie und sein gesamtes Erbe fiel an den einzigen noch lebenden Bruder, an Graf Ludwig II.
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*[https://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_II._(Nassau-Weilburg) Ludwig II. von Nassau-Weilburg] (* 9. August 1565 in Weilburg; † 8. November 1627 in Saarbrücken) war von 1593 an Graf von Nassau-Weilburg und ab 1602 zugleich Graf von Nassau-Saarbrücken.
  
 
Als Johann Ludwig von Nassau-Wiesbaden († 9. Juni 1605), welcher der der letzte seiner Linie war, verstarb, vereinigte Ludwig II als Alleinerbe der walramischen Line den gesamten walramischen Besitz des Hauses Nassau unter seiner Herrschaft. Damit war der gesamte Besitz der walramischen Linie in Ludwigs Hand vereinigt.   
 
Als Johann Ludwig von Nassau-Wiesbaden († 9. Juni 1605), welcher der der letzte seiner Linie war, verstarb, vereinigte Ludwig II als Alleinerbe der walramischen Line den gesamten walramischen Besitz des Hauses Nassau unter seiner Herrschaft. Damit war der gesamte Besitz der walramischen Linie in Ludwigs Hand vereinigt.   
  
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_II._(Nassau-Weilburg) Ludwig II. von Nassau-Weilburg] (* 9. August 1565 in Weilburg; † 8. November 1627 in Saarbrücken) war von 1593 an Graf von Nassau-Weilburg und ab 1602 zugleich Graf von Nassau-Saarbrücken.
 
  
 
1618 beginnt der 30-jährige Krieg.  
 
1618 beginnt der 30-jährige Krieg.  
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Als Ludwig 1627 starb hatte er vierzehn Kinder, aber nur vier Söhne, die ihn überlebten und sein Erbe antraten: Wilhelm Ludwig, Johann, Ernst Casimir und Otto.<br>
 
Als Ludwig 1627 starb hatte er vierzehn Kinder, aber nur vier Söhne, die ihn überlebten und sein Erbe antraten: Wilhelm Ludwig, Johann, Ernst Casimir und Otto.<br>

Version vom 12. Februar 2020, 12:24 Uhr

Von 1416 bis 1866 gehörte Reichelsheim (mit einigen Unterbrechungen) zu Nassau.

Im Jahr 817 kam die "Burg" Bingenheim nebst etwa 187 dazugehörenden Gütern in der Wettereiba als Schenkung durch Kaiser Ludwig den Frommen beziehungsweise im Tausch gegen andere Güter zum Kloster Fulda. Darunter auch das seinerzeit sogenannte Richolfesheim. Damit war Richolfesheim eine von 11 Ortschaften in diesem Besitztum, der sogenannten "Fuldischen Mark"
Die Tausch- bzw. Schenkungsurkunde diente in späteren Jahren unglücklicherweise als Bucheinband und ist nicht mehr vollständig erhalten; siehe Hessisches Landesarchiv

Die "Fuldische Mark" um diese Burg herum, veränderte sich in den folgenden Jahrhunderten durch weitere Schenkungen oder Tausch in ihren Grenzen, wobei die Burg Bingenheim durchweg im Besitz des Klosters Fulda verblieb und die Vogtei] als Lehen an weltliche Herren gegeben wurde. Die Hauptaufgabe dieser Vögte bestand in der Ausübung der Landgerichtsbarkeit im Auftrag der fuldischen Äbte, wofür sie die Hälfte der Ländereien für sich beanspruchen konnten.

Aus dem Jahre 1388 wird berichtet, daß die Herren von Falkenstein (in Erbfolge der Herren von Münzenberg) die Hälfte des Dorfes Reichelsheim zum Lehen von Fulda erhielten.

Eine Hälfte von Reichelsheim wird nassauisches Lehen 

Der letzte Falkensteiner vertauschte seine Reichelsheimer Hälfte 1416 an den Grafen Philipp den ersten von Nassau-Weilburg (Walramsche Linie).

ganz Reichelsheim wird nassauisches Lehen 

Bereits 1 Jahr später - im Jahre 1417 - übergab die Abtei Fulda auch die noch in ihrem Besitz befindliche andere Hälfte und Vogtei] Reichelsheim an den Grafen Philipp I. von Nassau-Saarbrücken-Weilburg zu Lehen.

Reichelsheim wird nassauischer Besitz  

Im Jahr 1423 wurden die klösterlichen Anteile der "Fuldischen Mark": Bingenheim, Reichelsheim, Echzell, Dauernheim, Blofeld und Leidhecken – für 26.500 Gulden an Philipp I. von Nassau-Saarbrücken-Weilburg veräußert.

Am 2. Juli 1429 stirbt Philipp I. - seine zweite Ehefrau Elisabeth von Lothringen - hatte nach dessen Tod zunächst die Regentschaft übernommen. Als der älteste gemeinsame Sohnes Philipp II im Jahre 1438 Mündigkeit erlangte schloss die Mutter mit ihren Söhnen einen Vertrag über ihre zukünftige standesgemäße Lebensweise. Bis zur Mündigkeit des jüngeren Sohnes Johann in 1442 behielt sie die Landesverwaltung. Danach schlossen die Brüder einen Teilungsvertrag bei dem Johann die Grafschaft Saarbrücken und Philipp die rechtsrheinischen Besitzungen von Nassau-Weilburg erhielt. So kam es zur Entstehung der Linien Nassau-Weilburg und Nassau-Saarbrücken.

Unter nassauischer Regierung wurde Reichelsheim im 15. Jahrhundert mit einer Befestigungsanlage umgeben: Mauern, Wallgräben und Wehrtürme sollten die Bürger vor äußeren Angriffen schützen. Reste der Stadtmauer, das westliche Stadttor und vier der ursprünglich sieben Wehrtürme sind heute noch erhalten.

Im Jahr 1470 übertrug Philipp II. seinem Sohn Johann die Mitherrschaft. Dessen früher Tod zwang Philipp II. in 1480 erneut zur Übernahme der gesamten Regierung. Ebenso übernahm er die Vormundschaft über seinen Enkel Ludwig, dem er 1492 in der Erbfolge die Herrschaft über Nassau-Weilburg übergab.

Wohl wegen der mittlerweile hohen Verschuldung machte er seinen Vetter Johann Ludwig I. von Nassau-Saarbrücken zum Mitregenden, bestimmte diesen als Kurator und übergab ihm die Regierungsgeschäfte. Als Ludwig I. von Nassau-Weilburg starb ist Johann Ludwig I. von Nassau-Saarbrücken zum Vormund seines Vetters Sohnes Philipp bestellt worden. Erst im Jahr 1524 konnte daher Philipp seine Herrschaft einnehmen.

Unter Philipp III. wurde in Nassau-Weilburg die Reformation eingeführt.

Philipp III. hatte zwei Söhne aus verschiedenen Ehen. Albrecht und Philipp IV. Beide wurden im evangelischen Glauben erzogen.

  • Da Philipp aber erst sechzehn Jahre alt war, übernahm Johann IV. von Nassau-Saarbrücken, als Senior des nassauisch-walramischen Hauses, die Vormundschaft bis zur Mündigkeit Philipp's. Anfänglich regierten die Brüder gemeinsam. Von 1561 an fingen die Brüder Albrecht und Philipp IV. an, ihr Herrschaftsgebiet unter sich aufzuteilen.

In 1567 wurde das Amt Reichelsheim errichtet. Bis dahin gehörte Reichelsheim dem Amt Bingenheim an.

Im Jahr 1570 bestellte Johann IV. von Nassau-Saarbrücken die Brüder Albrecht und Philipp durch Testament zu seinen Erben. Johann war ohne legitime Nachkommen und wollte sicherstellen, dass gemäß dem Erbvertrag von 1491 die Grafschaften Saarbrücken, Saarwerden und Ottweiler dem walramischen Zweig des Hauses Nassau erhalten blieben. Im gleichen Jahr teilten Albrecht und Philipp die Herrschaftsrechte in der Grafschaft Weilburg vollständig auf und verkauften mit Genehmigung des Fuldaer Abts Balthasar ihren Teil der Fuldischen Mark für 121.000 Gulden an Landgraf Ludwig IV. von Hessen-Marburg. Dabei handelte es sich um Schloss und Haus Bingenheim, Echzell, Berstadt, Dauernheim, Blofeld, Leidhecken und Gettenau. Ausgenommen blieb Reichelsheim, das als fuldisches Lehen bei Nassau-Weilburg-Saarbrücken blieb.

Reichelsheim war von nun an in seinen Grenzen von hessischem Land umgeben. Damit ist der Flecken Reichelsheim eigenständiges Amt der Grafschaft Nassau-Weilburg, zu dem aufgrund seiner geografischen Lage keine weiteren Orte angehören als Reichelsheim selbst. Im gleichen Jahr wurde mit dem Bau des heutigen "historischen Rathauses" begonnen.

  • Albrecht von Nassau-Weilburg-Ottweiler (* 26. Dezember 1537 in Weilburg; † 11. November 1593 in Ottweiler) regierte von 1559 an mit seinem jüngeren Bruder Philipp IV. (* 14. Oktober 1542 in Weilburg; † 12. März 1602 in Saarbrücken) die Teilgrafschaft Nassau-Weilburg zusammen. Nach der vollständigen Teilung des Landes in 1571 gelangte Reichelsheim zum gräflichen Besitz Philipp IV.

Albrecht († 11. November 1593) bestimmte seine Söhne Wilhelm († 25. November 1597) und Johann Casimir († 29. März 1602) zu seinen Nachfolgern für seine Teilgrafschaft Nassau-Weilburg und Ludwig erhielt die linksrheinischen Gebiete der Herrschaft Ottweiler mit Homburg, Kirchheim und Lahr.

Wilhelm von Nassau-Weilburg (* 25. August 1570; † 19. November 1597). Er erhielt nach dem Tod des Vaters den Besitz Weilburg und regierte nur vier Jahre.

Nach Wilhelms frühen Tod Am 19. November 1597 fiel seine Hinterlassenschaft an seine überlebenden Brüder Ludwig II. und Johann Casimir. Ludwig II. und Johann Casimir erklärten das Erbe zum gemeinsamen Besitz und regierten diesen gemeinsam.

Johann Casimir von Nassau-Weilburg (* 24. September 1577; † 29. März 1602)

Graf Philipp IV. von Nassau-Weilburg / Philipp III. von Nassau-Saarbrücken setzte - da es in seiner Grafschaft keine männlichen Nachkommen gab - am 22. Juli 1601 einen Vertrag zu Gunsten seiner Neffen auf und legte unter anderem fest, dass Johann Casimir das Amt Weilburg, Merenberg, Löhnberg, Alt- und Neuweilnau, die Stadt Usingen, das Stockheimer Gericht, das Amt Nassau, Sonnenberg, Wehen, Kirberg, Reichelsheim, Stauf und das Kloster Rosenthal erhalten sollte. Graf Philipp starb am 12. März 1602, wodurch die Brüder das festgelegte Erbe erlangten. Bevor jedoch das Erbe angetreten werden konnte, verstarb Johann Casimir am 29. März 1602. Mit seinem Tod erlosch die Linie und sein gesamtes Erbe fiel an den einzigen noch lebenden Bruder, an Graf Ludwig II.

  • Ludwig II. von Nassau-Weilburg (* 9. August 1565 in Weilburg; † 8. November 1627 in Saarbrücken) war von 1593 an Graf von Nassau-Weilburg und ab 1602 zugleich Graf von Nassau-Saarbrücken.

Als Johann Ludwig von Nassau-Wiesbaden († 9. Juni 1605), welcher der der letzte seiner Linie war, verstarb, vereinigte Ludwig II als Alleinerbe der walramischen Line den gesamten walramischen Besitz des Hauses Nassau unter seiner Herrschaft. Damit war der gesamte Besitz der walramischen Linie in Ludwigs Hand vereinigt.


1618 beginnt der 30-jährige Krieg.


Als Ludwig 1627 starb hatte er vierzehn Kinder, aber nur vier Söhne, die ihn überlebten und sein Erbe antraten: Wilhelm Ludwig, Johann, Ernst Casimir und Otto.
1629 kam es zur Erbteilung unter den vier noch lebenden Brüdern: Der älteste Wilhelm Ludwig (1590–1640) bekam Nassau-Saarbrücken, Johann erhielt Nassau-Idstein, Ernst Casimir Nassau-Weilburg und Otto die Herrschaft Kirchheim. Da die letzten beiden noch zu jung waren, wurden die Ländereien vorerst von Wilhelm Ludwig verwaltet.

  • Ernst Casimir von Nassau-Weilburg (* am 15. November 1607; † am 16.04 nach julianischem Kalender bzw. am 26.04.1655 nach gregorianischem Kalender) - der jüngste Sohn von Graf Ludwig II. war der Begründer der Jüngeren Linie Nassau-Weilburg und regierte das Land .

1634 flüchtete Ernst Casimir vor dem Dreißigjährigen Krieg nach Metz.

Nach der Niederlage des protestantischen Bündnisses in der Schlacht bei Nördlingen weigerten sich die Nassauer Grafen im Jahr 1635, den Prager Frieden zu unterzeichnen. In dessen Folge entzog ihnen Kaiser Ferdinand II. ihre Länder. Die Nassauer Grafen wurden durch das Reichskammergericht all ihrer Besitzungen für verlustigt erklärt. Während dieser Zeit kam es kriegsbedingt zu Besitzveränderungen. Reichelsheim musste einer neuen Herrschaft den Untertaneneid schwören und wurde vorübergehend Hessisch.

1635 - 1640 wurde es im 30-jährigen Krieg von den Weimarschen Truppen mehrmals geplündert und gebrandschatzt.

Im Westfälischen Frieden 1648 hatte man die Nassauer rehabilitiert und ihnen ihre Besitztümer wieder zurückgegeben.

Ernst Casimir kehrte zurück. Doch es dauerte noch einige Zeit, bis alle Ansprüche durchgesetzt waren.

Sein Sohn Friedrich wurde am 26. April 1640 in Metz geboren. Da die Familie vor dem Dreißigjährigen Krieg nach Metz geflohen war, verbrachte Friedrich auch seine ersten Lebensjahre dort. Nach dem Krieg kehrte die Familie in ein zerstörtes Land zurück, das Friedrich 1655 erbte. Zunächst stand er unter der Vormundschaft seines Onkels Johann von Nassau-Idstein. Mit Friedrichs Heirat 1663 wurde er auch Regent des Landes.

Ende 1657 begannen unter Johann IV. von Nassau-Saarbrücken erste Untersuchungen bezüglich Hexerei, aufgrund einer Amtshilfe zu Bingenheim. Johann lässt sich Auszüge Bingenheimer Prozessprotokolle kommen, in denen Reichelsheimer Einwohner in der Sprache der Zeit 'besagt' wurden. (siehe Artikel Hexenprozesse in Reichelsheim)

Als Graf Friedrich 1675 durch einem Reitunfall starb, hinterlies er eine junge Frau und drei kleine Kinder. Die Vormundschaft über die Kinder bekam deren Vetter Graf Johann Ludwig von Nassau-Ottweiler, welcher ein Sohn von Wilhelm Ludwig (1590–1640) war.

Johann Ernst war der älteste Sohn des Grafen Friedrich von Nassau-Weilburg (* 1640; † 1675) Als sein Vater an den Folgen eines Reitunfalls 1675 starb, war er 11 Jahre alt, und Johann Ernst erbte gemeinsam mit seinem Bruder Friedrich Ludwig (* 1665; † 1684) die Grafschaft Nassau-Weilburg. Zu seinem Vormund wurde Johann von Nassau-Idstein bestellt. Beim Tod seiner Mutter 1678 war er 14 Jahre alt. Im Juli 1679 begann Johann Ernst mit dem Studium an der Universität Tübingen. Von 1681 bis 1682 weilte er am Hof des französischen Königs Ludwig XIV. im Schloss Versailles.

Nach dem Tod seines Bruders Friedrich Ludwig 1684 übernahm Johann Ernst die Alleinherrschaft der Grafschaft Nassau-Weilburg.