Ortsteil Heuchelheim / eindeutige Ersterwähnung von Heuchelheim

Aus Historisches Reichelsheim

Um die Zeiträume der Erstnennung aller Stadtteile von Reichelsheim rechtlich zu klären, erhielt Erwin Koburger (seinerzeit Archivar der Stadt Reichelsheim) im Bezug auf den Stadtteil Heuchelheim, aufgrund seiner Anfrage an das Hessisches Staatsarchiv in Darmstadt, Karolinenplatz 3 im Mai 2018 folgende Antwort:

Der heutige Stadtteil Heuchelheim (1. August 1972 zur Stadt Reichelsheim) findet bereits zu Beginn des 9. Jahrhunderts eine Erwähnung im sogenannten „Codex Eberhardi“ des Klosters Fulda. Einschlägig ist hier ein undatiertes Güterverzeichnis, in dem ein Huchelenheim genannt wird (vgl. Heinrich MEYER ZU ERMGASSEN, Der Codex Eberhardi des Klosters Fulda, Bd. II, Marburg 1996, S. 282, 148r). Da sich der Beleg jedoch nicht eindeutig datieren lässt (zur Datierungsfrage vgl. Traut WERNER-HASSELBACH, Die älteren Güterverzeichnisse der Reichsabtei Fulda, Marburg 1942, S. 42ff.), muss auf die sichere (datierbare) Ersterwähnung Bezug genommen werden.
Dies gestaltet sich umso schwieriger als auch die zweite Erwähnung – ebenfalls im Codex Eberhardi – in einem weiteren undatierten Güterverzeichnis belegt ist.
Hier wird neben anderen Orten auch Hucheneleheim genannt (vgl. Heinrich MEYER ZU ERMGASSEN, Der Codex Eberhardi des Klosters Fulda, Bd. I, Marburg 1995, S. 332, 176vb).

Zur Datierung:
Das undatierte Güterverzeichnis wird von weiten Teilen der Forschung auf näherungsweise „um 1090–1150“ datiert (vgl. dazu auch: Traut WERNER-HASSELBACH, Die älteren Güterverzeichnisse der Reichsabtei Fulda, Marburg 1942, S. 97f.). Es existieren jedoch auch Datierungsansätze, die lediglich das „XI/XII. [Jahrhundert]“ angeben (vgl. etwa: Klaus ANDRIEßEN, Siedlungsnamen in Hessen. Verbreitung und Entfaltung bis 1200, Marburg 1990, S.116). Insofern wäre die Entstehung des Güterverzeichnisses formal nur auf „um 1160“ zu datieren, d. h. in den zeitlichen Rahmen der Abfassung des Codex Eberhardi einzuordnen.

Als sichere Datierung ist somit das Abschlussjahr des Codex mit 1165 anzugeben, das gleichzeitig als Terminus ad quem dient.