Ortsteil Dorn Assenheim / eindeutige Ersterwähnung von Dorn Assenheim

Aus Historisches Reichelsheim

Um die Zeiträume der Ersterwähnung aller Stadtteile von Reichelsheim rechtlich zu klären, erhielt Erwin Koburger (seinerzeit Archivar der Stadt Reichelsheim) im Bezug auf den Stadtteil Reichelsheim, aufgrund seiner Anfrage an das Hessisches Staatsarchiv in Darmstadt, Karolinenplatz 3 im Mai 2018 folgende Antwort:

Für die Ersterwähnung des heutigen Stadtteils Dorn-Assenheim (1. Februar 1972 zur Stadt Reichelsheim) wird in der Literatur – mit Mehrheitsmeinung, aber nicht unumstritten – eine Urkunde von 1273 März 20 herangezogen, mit der Konrad von Lisberg dem Friedberger Bürger Gottfried eine Gülte zu Lehnrecht verkauft (vgl. M. FOLTZ, Urkundenbuch der Stadt Friedberg, Bd. I, Marburg 1904, Nr. 58, S. 20). Dabei werden auch bonis suis sitis in Massinh(eim) erwähnt. Die entsprechende Originalurkunde wird im Bestand des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt unter der Signatur HStAD, A 3 Nr. 111/4 verwahrt, wobei die Vorprovenienz das Kloster Arnsburg war (vgl. Ludwig BAUR, Urkundenbuch des Klosters Arnsburg in der Wetterau, Darmstadt 1851, Nr. 1218, S. 730).

Zur regionalen Identifizierung:
Zunächst ist festzustellen, dass Dorn-Assenheim noch zu Beginn des 14. Jahrhunderts als „Massenheim“ in den Quellen bezeichnet wurde. Demnach bezieht etwa die Publikation „Kunstdenkmäler im Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen (Kr. Friedberg), Darmstadt 1895, S. 56 das „Massinheim“ von 1273 auf Dorn-Assenheim. Im Gegensatz dazu identifiziert M. FOLTZ als Bearbeiter der Friedberger Urkundenbuches das „Massinheim“ von 1273 mit „ssw. F[riedberg].“ (vgl. ebenda, S. 660). Hier ist wohl der Stadtteil Massenheim (Stadt Bad Vilbel) gemeint, denn Dorn-Assenheim liegt östlich von Friedberg. Gleichzeitig irrt FOLTZ jedoch, wenn er die Erwähnung von „Massinheim“ in einer Urkunde von 1318 Januar 21 ebenfalls regional mit „ssw. F[riedberg].“ (vgl. ebenda, S. 660) angibt. Wie die Urkunde von 1318 Januar 21 zeigt (vgl. dazu: S. A. WÜRDTWEIN, Dioecesis Moguntina, Bd. III, Mannheim 1777, S. 15 und M. FOLTZ, Urkundenbuch der Stadt Friedberg, Bd. I, Marburg 1904, Nr. 218, S. 94), ist hier durch die gleichzeitige Nennung von „Weckensheim“ und „Richelsheim“ (etwa: villam Massenheim iuxta viam versus Weckensheim) wohl eindeutig Dorn-Assenheim zu identifizieren. Insofern ist mit einer nicht geringen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass auch das „Massinheim“ in der Urkunde von 1273 auf Dorn-Assenheim bezogen werden kann, denn offenbar war sich FOLTZ über die hochmittelalterliche Schreibweise von Dorn-Assenheim als „Massinheim“ nicht bewusst. Somit kann nach aktuellem Kenntnisstand eine Ersterwähnung für 1273 März 20 angenommen werden.

Im Übrigen ist darauf zu verweisen, dass Dorn-Assenheim in seiner heutigen Schreibweise bzw. Nennung erstmals in einer Urkunde von 1367 Oktober 21 zu belegen ist (vgl. M. FOLTZ, Urkundenbuch der Stadt Friedberg, Bd. I, Marburg 1904, Nr. 548, S. 252f.). Hier vermacht die Bürgerin Yrmendrut dem Kloster Arnsburg zu einem bestimmten Seelgerät Land zu dez dorffis zu Durrin Massinheim. Die entsprechende Originalurkunde befindet sich im Fürstlichen Archiv in Lich und ist zudem bei Ludwig BAUR, Urkundenbuch des Klosters Arnsburg in der Wetterau, Darmstadt 1851, Nr. 959, S. 585 ediert.