Ortsteil Blofeld / Allmende

Aus Historisches Reichelsheim


Die Allmende ist für alle da. Darum heißt sie so.

Die Allmende (abgeleitet vom mittelhochdeutschen "algemeinde") umfasste einst sämtliche gemeinschaftlich genutzten Weiden, Wälder, Wiesen, innerhalb der Dorfgemarkung.

Wie funktionierte die Allmende?

Ganz allgemein war der Zugang zu ihr in der Regel trotz ihres Namens nicht, sondern den Ortsbürgern vorbehalten. Das half, bei den Nutzern einen langen Zeithorizont aufzubauen und Raubbau zu verhindern. Die Nutzung war durch mündlich überliefertes Gewohnheitsrecht bestimmt. Die Dorfgemeinschaft regelte im Rahmen dieses Rechts sämtliche Nutzungsbedingungen.

In der Gemeinde Blofeld gab es als Allmende:

Das Grabland, die Grasallmende und das Losholz

 1. Das Grabland

Im Rechnungsjahr 1946 der Gemeinde Blofeld wurden Pflanzländer Am Niddaer Weg, Am Schulacker und An der Bleiche vergeben. Es wurde von 20 Personen bearbeitet. Im Rechnungsjahr 1948 wurden Grabländer von 38 Personen ( Familien ) genutzt und brachten der Gemeinde 115,50 DM. Die Pflanzländer ( 1801 m² ) wurden 1966 an Privat verkauft.


 2. Grasallmende

Geschehen Blofeld den 09.Mai 1885

Nachdem der Ortsvorstand rechtzeitig und unter Angabe der Tagesordnung eingeladen worden war und die Unterzeichnenden erschienen sind wurde zur Beratung über Feststellung der Allmenden nehmlich Nachtweide und Gemeinde Ried geschritten und einstimmig der Beschluß gefasst, dass das Gemeinderieth auf 70 Theile, Nachtweide und Bruch bei der Schwaas auf 68 Theile für jetzt und immerdar, in 1885 anfangend, festgestellt werden soll, dass der Ried auf 70 Theile vertheilt werden soll hat seinen Grund darin, dass die Pfarrstelle dahier zwei Allmendloose im Ried erhält und in den Wiesen Nachtweide und Bruch nicht als Theilhaber mitteilt. Die Abgabe auf einem Bürgerloose soll wie seither 3 Mk 50 Pfg betragen. Schule und Pfarrei erhalten ihre Antheile ohne Auflage.

Geschehen Blofeld, den 24.Januar 1906

Die Allmende in Benutzung von Grasflächen wurde seither alljährlich verloost. Wir bestimmen, dass mit Beginn vom 01. Januar 1906 bis Ende Dezember 1917 alte für 12 Jahre jeder Allmendeberechtigten aus den allmendpflichtigen Wiesenstand erhalten soll 1. aus dem Ried 1 Abteilung 1125 qm 2. aus der Nachtweide 1 Abt 1125 qm Zur jährlichen Aberntung der Grasnutzung, für Düngung pp hat jeder Allmendberechtigte selbst zu sorgen. Jeder Allmendberechtigte Ortsbürger hat für die zu beziehende Allmende eine alljährlich zu entrichtende Auflage mit drei Mark fünfzig Pfg an den Gemeindeeinnehmer dahier mit Wirkung vom 01.Juni 1906 an.


Geschehen Blofeld, den 19.Februar 1906

Betr: Allmende der Gemeinde Blofeld, hier Einreichung junger Ortsbürger zum Allmendebezug, sowie Abgabe von Allmendebezugsberechtigten.

Wir bestimmen, dass jeder neu angehender Ortsbürger, welcher zum Bezug der Gemeinde Allmende berechtigt ist, bei dem Bürgermeister unter den noch vorhandenen Allmende Wiesenteilen, welche zur Verlosung kommen, sich sein Allmendeloos Nummer selbst zu ziehen hat. Die von den Allmenden berechtigten Ortsbürger und Ortsbürgers Witwen in Besitz gehabten Wiesen Allmende fallen bei deren Ableben an die Gemeinde zurück, und kommen in die Verloosung.

Im Jahr 1965 verzichteten die Pflanz- und Grabland Almendebesitzer und stellten dieselben unwiderruflich der Gemeinde zur Verfügung. Dafür wurde ihnen das Anschlagsgeld in Höhe von 10 DM erlassen

Für 5 Allmendebesitzer welche auf ihr Recht nicht verzichteten wurde das Anschlagsgeld auf 12,50 DM erhöht und neue Grasgrundstücke als Allmendewiesen ( 2200m² ) ausgewiesen. Die Übrigen bekommen durch die Gemeinde die ehemaligen Allmende Grundstücke verpachtet zum Preis von 8 DM pro Morgen ( 2500m² )

Zusätzlich zu den Grasallmenden wurden 100 Wege und Gräben zur Grasnutzung versteigert.

 3. Losholz

Für den Haushalt der Ortsbürger wurde aus dem Gemeindewald Holz zum Hauer-und Rückerlohn gestellt.Die Menge wurde durch die Größe des Haushaltes bestimmt.