Ortsteil Beienheim / eindeutige Ersterwähnung von Beienheim

Aus Historisches Reichelsheim

Um die Zeiträume der Erstnennung aller Stadtteile von Reichelsheim rechtlich zu klären, erhielt Erwin Koburger (seinerzeit Archivar der Stadt Reichelsheim) im Bezug auf den Stadtteil Beienheim, aufgrund seiner Anfrage an das Hessisches Staatsarchiv in Darmstadt, Karolinenplatz 3 im April 2018 folgende Antwort:

Der heutige Stadtteil Beienheim (1. Februar 1972 zur Stadt Reichelsheim) findet nach aktuellem Kenntnisstand seine historisch exakt datierbare Ersterwähnung im so genannten Lorscher Codex (Codex Laureshamensis), einer Handschrift aus dem Ende des 12. Jahrhunderts, die heute im Bayerischen Staatsarchiv Würzburg unter der Signatur „Mainzer Bücher verschiedenen Inhalts, Nr. 72“ verwahrt wird. Heranzuziehen ist die dort kopial überlieferte Urkunde vom 12. Juni 773, in der dem Kloster von einem Willerat im Gau Wetterau, gelegen in dem Dorf Beienheim (in pago Wetdereiba in Villa Bigenheim), zwei Joch Ackerland (II iurnales de terra aratoria) übertragen wird (vgl. Karl GLÖCKNER, Codex Laureshamensis, Bd. 3, Darmstadt 1936, Nr. 2961=3744c, S. 228f. und die deutsche Übersetzung von Karl Josef MINST, Lorscher Codex, Bd. V, Lorsch 1971, Nr. 2961, S. 38). (SIEHE spez. FOTO am Textende)

Im Gegensatz zu der nur näherungsweise auf 750–802 zu datierenden Belegstelle eines „Bingenheim“ im Codex Eberhardi (vgl. Heinrich MEYER ZU ERMGASSEN, Der Codex Eberhardi des Klosters Fulda, Bd. II, Marburg 1996, S. 203, 109 vb), das zudem in der Forschung eher dem Bingenheim (Kr. Büdingen) zugeordnet wird (vgl. Klaus ANDRIEßEN, Siedlungsnamen in Hessen, Verbreitung und Entfaltung bis 1200, Marburg 1990, S. 110), bestehen bei der Erwähnung des Bigenheim im Lorscher Codex keine berechtigten Zweifel an der regionalen Identifizierung mit Beienheim (vgl. Karl GLÖCKNER, Codex Laureshamensis, Bd. 3, Darmstadt 1936, S. 279, Registereintrag: „Beienheim nö. Friedberg“).


Aufgrund dieser spezifischen Quellenlage und den damit verbundenen historischen Rahmenbedingungen erfüllt der Stadtteil Beienheim die Voraussetzung, um sich auf eine im Jahr 2023 anstehende 1250-jährige Ersterwähnung berufen zu können.