Lehen

Aus Historisches Reichelsheim

Mit einem Lehen erhielten die meist adligen Lehnsherren einen Anspruch auf Gefolgsrechte (Lehnsdienste) sowie Abgaben der Arbeitserträge der dort lebenden Menschen.

Dieses ist eine sehr knappe Definition des Begriffes "Lehen". Lehen haben weitreichende Folgen und es gibt vielerlei Varianten. Mit dem Lehnswesen begründete man jahrhundertelang ein rechtliches und soziales Beziehungsgeflecht von der Unterschicht über Mittel- und Oberschicht bis hin zum Landesobersten: Grafen, Fürsten, Herzöge, Könige ... und nicht zu vergessen ... die Kirche.


Eine ausführliche Definition zum Lehnswesen kann man unter http://deutschland-im-mittelalter.de/Rechtssystem/Lehnswesen oder https://de.wikipedia.org/wiki/Lehnswesen nachlesen