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Aus Historisches Reichelsheim

Ottmar Hachenburger Beienheim, den 01.07.2020

Von dem "von Rau`schen Vogteigericht 1823"

Beienheim war ursprüglich ein freies Reichdorf mit eigener Gerichtbarkeit.
Im Arnsburger Urkundenbuch Nr. 335 ist von einem „fryhes Gerichte czu Bienheim“ zu lesen. Im Jahre 1358 wurde von Kaiser Karl IV der niederadelige Eberhard Wais von Fauerbach „für sich und seine Erben“ mit dem Richteramt beliehen. Das Kloster Fulda hat im Jahre 1402 die Vogteirechte von Beienheim dem Wais von Fauerbach zum Lehen gegeben. Als 1558 die Wais von Fauerbach im Mannesstamm ausstarben, erbte die Tochter Katharina die Rechte an Beienheim. Sie war mit Jost Freiherrn von und zu Holzhausen verheiratet. Damit kamen die Gerichtsbarkeit und Vogteirechte für lange Zeit an die Familie Rau von und zu Holzhausen.
Nach dem Ende des alten Kaiserreiches 1806 musste der niedere Adel seine Herrschaft an höhere Adels- und Landesherren, z.B. an das Großherzogtum Hessen-Darmstadt abgeben. Die Beienheimer Dorfherren Rau von Holzhausen waren bedingt durch die politischen und wirtschaftlichen Umwälzungen in dieser Zeit um 1800 in wirtschaftliche Probleme geraten.

Nach dem Ende des alten Reiches entstand bis zur Etablierung eines neuen Rechtssystems ein rechtliches Vakuum. Die alte Verwaltung derer von Rau gab es nicht mehr, eine neue war noch nicht voll leistungsfähig. Beienheim zählte damals zu dem neuen Landkreis Butzbach, in Friedberg wird es eine Außenstelle gegeben haben.



Vom August 1824 liegt im Stadtarchiv Reichelsheim ein Schriftverkehr vor, den ein Amtsrat Hager, Friedberg, mit einem Herrn Konrad Luft, Amt Butzbach, geführt hatte. In diesem wird über die Probleme in Beienheim geschrieben.

Im folgenden ist dieses Schriftstück abgedruckt und transkribiert:


Seite 1
Seite 1

Herrschl. Rath Hager zu Friedbrg als Kur
ator der von Rau ́schen Debitmaßen
an
Ghzh. hessische Regierungsamt Butzbach.
An Herrn Bürgermeister und Gemeinderath zu Beienheim zum Bericht über die Beschaffen
heit des ./. genannte Vogthey-Gerichts. Butzbach den 31ten August 1824
Konr. Luft
(Unterschrift)

Zu Beienheim wurden von allen Zeiten
für altiährlich den Dienstag nach Mart-
tini ein sogenanntes Vogteigericht gehegt.
Es bestand aus dem von Rauschen Ju-
stitz - und Polizei Beamten, der als Vog-
teygerichts Schultheiß den Vorsitz hatte,
und dem Beienheimer Vorstande.
Jeder sowohl ein- als aus_ heimische
Besitzer zehnentenfreier Güther mußte
dabei erscheinen, und seine erworbe-
ne zehentfreien Güther sich ab und
zu



Seite 2
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zuschreiben zu lassen und um sein
ne Habe oder einen gewißen Geld
zinß, welcher auf seinen Güthern hafte-
te, um zu gleich weiter als solcher Güther
besitzen, ????fallen, zu entrichten.
Daß Einkommen davon betrug zwi-
schen 3 und 4 Gulden, und floßen
davon ständig 3 fl. in die v. Rauische
Kellerei Beienheim: der Beamte oder
Schultheiß erhielt für die Hegung des
Gerichts 36 Kr.
Im vorigen Jahre ward dießes
Vogteigericht zum erstenmal nicht
gehalten, weil ein von Rauscher
Beamter nicht mehr bestand und
der Bürgermeister sich zu diesen
Veranstaltung ohne höheren Auftrag
nicht willig fand.
Nachdem der Staat die Juristik-
tion und Polizei über Beienheim
provi


Seite 3
Seite 3

provisorisch an sich gezogen hat, liegt
zwar die Beurtheilung der Zweckmä-
ßigkeit der Fortdauer deß Hubenger-
richts außer der Kompetenz der von
Rauschen Behörde, .... aber....
die von Rausche Debitmaße diein-
nichtn 3 fl. nicht, welche ihrer Seiten
bis zum Jahr 1822 incl. seit ewigen
Tagen auf jeden Dienstag nach Mart-
tini eingingen.
Ich glaube mich an Hochlöblichem
Regierungsbeamte als der rechten Behör-
de, welche der von Rauschen Debit-
maße die Intrade der 3 fl. pro 1823
noch verschaffen, und solche für das ie-
tzige und alle folgenden Jahre konfer-
ieren kann, nicht zu irren, bitte deßhalb
unter Anschluß eines Verzeichnißes
derer welche auf dem 1823 Vogtei-
ge-


Seite 4
Seite 4

gericht zu erscheinen und deßen, was
sie zu entrichten gehabt hätten, und
die deßfällige Einheitung gehorsamst.
Friedberg, den 24 August 1834
Hager