Benutzer:Horstdiehl/Beienheim

Aus Historisches Reichelsheim

Ottmar Hachenburger Beienheim, den 01.07.2020

Von dem "von Rau`schen Vogteigericht 1823"

Beienheim war ursprüglich ein freies Reichdorf mit eigener Gerichtbarkeit.
Im Arnsburger Urkundenbuch Nr. 335 ist von einem „fryhes Gerichte czu Bienheim“ zu lesen. Im Jahre 1358 wurde von Kaiser Karl IV der niederadelige Eberhard Wais von Fauerbach „für sich und seine Erben“ mit dem Richteramt beliehen. Das Kloster Fulda hat im Jahre 1402 die Vogteirechte von Beienheim dem Wais von Fauerbach zum Lehen gegeben. Als 1558 die Wais von Fauerbach im Mannesstamm ausstarben, erbte die Tochter Katharina die Rechte an Beienheim. Sie war mit Jost Freiherrn von und zu Holzhausen verheiratet. Damit kamen die Gerichtsbarkeit und Vogteirechte für lange Zeit an die Familie Rau von und zu Holzhausen.
Nach dem Ende des alten Kaiserreiches 1806 musste der niedere Adel seine Herrschaft an höhere Adels- und Landesherren, z.B. an das Großherzogtum Hessen-Darmstadt abgeben. Die Beienheimer Dorfherren Rau von Holzhausen waren bedingt durch die politischen und wirtschaftlichen Umwälzungen in dieser Zeit um 1800 in wirtschaftliche Probleme geraten.

Nach dem Ende des alten Reiches entstand bis zur Etablierung eines neuen Rechtssystems ein rechtliches Vakuum. Die alte Verwaltung derer von Rau gab es nicht mehr, eine neue war noch nicht voll leistungsfähig. Beienheim zählte damals zu dem neuen Landkreis Butzbach, in Friedberg wird es eine Außenstelle gegeben haben.



Der Amtsrat Hager, Friedberg, hatte einen Schriftverkehr mit Herrn Konrad Luft, Amt Butzbach.

In diesem wird über die Probleme in Beienheim geschrieben.

Im folgenden ist dieses Schriftstück abgedruckt und transkripiert:

Die Transkription

Herrschl. Rath Hager zu Friedbrg als Kurator der von

Rau ́schen Debitmaßen

von

Ghzh. hessische Regierungsamt Butzbach

An Herrn Bürgermeister und Gemeinderath zu

Beienheim zum

Bericht über die Beschaffenheit des

genannte Vogthey-Gerichts Butzbach den 31den August 1824

Konr. Luft (Unterschrift)

S.1

Zu Beienheim wurden von allen Zeiten

für altiährlich den Dienstag nach Mart- tini ein sogenanntes Vogteigericht gehegt.

Es bestand aus dem von Rauschen Ju- stitz - und Polizei Beamten, der als Vog- teygerichts Schultheiß den Vorsitz hatte,

und dem Beienheimer Vorstande. Jeder sowohl ein- als aus_ heimische

Besitzer zehnentenfreier Güther mußte

dabei erscheinen, und seine erworbe- ne zehentfreien Güther sich ab und

er zu

seite 2

zuschreiben zu lassen und um sein ne Habe oder einen gewißen Geld

zinß, welcher auf seinen Güthern hafte- te, um zu gleich weiter als solcher Güther

besitzen, ????fallen, zu entrichten.

Daß Einkommen davon betrug zwi- schen 3 und 4 Gulden, und floßen

davon ständig 3 fl. in die v. Rauische Kellerei Beienheim: der Beamte oder Schultheiß erhielt für die Hegung des

Gerichts 36 Kr.

Im vorigen Jahre ward dießes Vogteigericht zum erstenmal nicht gehalten, weil ein von Rauscher Beamter nicht mehr bestand und der Bürgermeister sich zu diesen Veranstaltung ohne höheren Auftrag

nicht willig fand.

Nachdem der Staat die Juristik- tion und Polizei über Beienheim

provi

Seite 3

provisorisch an sich gezogen hat, liegt

zwar die Beurtheilung der Zweckmä- ßigkeit der Fortdauer deß Hubenger- richts außer der Kompetenz der von

Rauschen Behörde, .... aber....

die von Rausche Debitmaße diein- nichtn 3 fl. nicht, welche ihrer Seiten

bis zum Jahr 1822 incl. seit ewigen

Tagen auf jeden Dienstag nach Mart- tini eingingen.

Ich glaube mich an Hochlöblichem

Regierungsbeamte als der rechten Behör- de, welche der von Rauschen Debit- maße die Intrade der 3 fl. pro 1823

noch verschaffen, und solche für das ie- tzige und alle folgenden Jahre konfer- ieren kann, nicht zu irren, bitte deßhalb

unter Anschluß eines Verzeichnißes derer welche auf dem 1823 Vogtei-

ge-

Seite 4

gericht zu erscheinen und deßen, was sie zu entrichten gehabt hätten, und die deßfällige Einheitung gehorsamst.

Friedberg, den 24 August 1834

Hager